Hallo,
gerade hat mir eine Bekannte ihr Leid geklagt...was sie mir erzählte, konnte ich kaum glauben:
Ihre Tochter geht in einen ev. Kindergarten. Die Familie ist kürzlich umgezogen, innerhalb der gleichen Stadt, aber der Weg zum Kindergarten beträgt nun über eine Stunde!
Darum sollte das Mädchen in einen anderen Kiga wechseln.
Jetzt lässt der ev. Kindergarten die Kündigung nicht zu, mit der Begründung, dies wäre erst möglich, wenn eine Folgekind zur Verfügung stünde oder das Kind eingeschult würde (ist aber erst 2008 der Fall)!
Das kann doch so nicht richtig sein? Man kann sie doch nicht zwingen, in DIESEM Kiga zu bleiben und jeden Tag zwei Stunden Autofahrt auf sich zu nehmen?
Kindergartenplatz...Kündigung unmöglich ???
27. Juni 2007
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Frage vom 27. Juni 2007 | 13:09
Von
Status: Schüler (468 Beiträge, 187x hilfreich)
Kindergartenplatz...Kündigung unmöglich ???
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#1
Antwort vom 27. Juni 2007 | 14:29
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Es gibt bestimmt eine vertragliche Regelung dazu, oder ?
Unser Kiga-Vertrag kann mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden.
Aber einen unkündbaren Vertrag kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß
Michael
#2
Antwort vom 23. Mai 2008 | 22:02
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo,
bitte wenden sie sich an das Jugendamt- oder an ihr Landesjugendamt.
Jedes Bundesland hat ein Kindertagesstättengesetz.
Eine andere Möglichkeit ist das einschalten des Landeselternausschusses im Kindergartenbereich.
Grundsätzlich sollte der Kindergarten wohnortnah sein.
Bei Umzug ist natäürlich eine Kündigung möglich!
Und jetzt?
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