Kindergarten " Nur noch Ärger "

12. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb412087-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindergarten " Nur noch Ärger "

Hallo zusammen,
Seit über 1 Jahr haben wir ( Meine Frau und Ich ) probleme mit dem Kindergarten. Uner kleiner ( 5 ) braucht Aufmerksamkeit ansonsten dreht er durch, daher ist er in einer I-Gruppe im Kindergarten. schön und gut, Wir hatten einen Kitagutschein von 8 - 16 Uhr, seit ein halben Jahr muss meine Frau jedoch den kleinen immer um 14 Uhr abholen, auch die 1&1 Betreuung findet nicht statt, obwohl sie beantragt wurde, und mit beim Kitagutschein dabei ist ( Die bezahlung ) Meine Frau wollte einen neustart machen und hatte einen Praktikum um später eine Ausbildung zu machen, das kann sie natürlich auch nicht mehr weil sie ständig angerufen wurde weil sie Personalmangel haben und das der kleine abgeholt werden muss.....

Nun nach einem Jugendamt gespräch haben wir Kitagutschein geändert von 16 auf 14 Uhr aber was ist nun oO jetzt soll meine Frau ihn erst um 9 vorbeibringen und schon um 12 Abholen, und ihre Arbeit ( Praktikum ) konnte sie nicht mehr....

Ja wie sollen wir uns nun verhalten ? ich selber arbeite von 7:30 bis 16 Uhr. Am liebsten würde ich dort hin und erstmal tacheles reden.....

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5 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Wie soll man hier raten? Wir kennen den Vertrag nicht. Und die ganzen Kürzel, und was beantragt , aber nicht bewilligt worden ist, was ist das? Und ohne Bewilligung gibt es nun mal nichts. Wo beantragt, wer muss bewilligen, muss die Kita das stemmen, u.s.w.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb412087-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

hatte cih es nicht schon erwähnt .... von 8 bis 14 uhr hat der kleine laut vertrag. jedoch verlangen sie das er erst um 9 kommt und schon um 12 abgeholt wird.

( Laut vertrag hat er aber von 8 bis 14 ) die frage ist und bleibt , dürfen sie es einfach so entscheiden, können wir sagen , nein Laut Kitagutschein ( habt ihr den kleinen von 8 bis 14Uhr , sie erhalten ja auch das Geld von 8 bis 14 uhr )

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Du schreibst immer noch in Hyroglyphen. Schau mal in den Vertrag rein, ob Abänderungen möglich sind. Und, ob es Gründe gibt. Einer wär z.B., wenn des Kind Sonderbetreuung benötigt, und diese eben nur eingeschränkt geboten werden kann. Der Gutschein des Jugendamtes hilft da nicht weiter. Der sagt ja nicht mehr aus, als dass ein gewisser Zeitraum finanziert werden kann. Aber nicht, dass in diesem Zeitraum auch angeboten werden muss. Das ist alles eine Sache zwischen Dir und dem Träger.

Vielleicht noch etwas in Ergänzung: die Betreuungsangebote gehen normalerweise von "Kindern mittlerer Art und Güte" aus, mal ganz despektierlich geschrieben. Es muss also für Kinder mit Entwicklungsstörungen/Defiziten nicht das volle Programm geboten werden, das ist nicht drinnen. Es kann auch sein, dass das Kind durch so eine lange Kindergartenzeit einfach überfordert ist. War bei meinem Jüngsten der Fall.

Keine Angst, auch aus so Kindern wird was! Nur, der Weg muss individueller geplant werden. Das ist ganz wichtig. Liegt denn eine genaue Diagnose vor? Achtung, Kinderärzte sind da in der Regel überfordert.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 12.04.2015 13:10

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie diese Dinge geregelt werden ist Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Kita- oder Kinderförderungsgesetz.
Dies steckt die Rahmen für die allgemeine und manchmal auch besondere Betreuung ab.
Von einem Bundesland, welches in einer integrativen Gruppe eine 1 zu 1 Betreuung gewährleistet habe ich bis eben noch nichts gehört. Dies widerspricht auch dem Inklusionsgedanken, der den i-Gruppen zugrunde liegt. In der Regel erhalten diese Gruppen eine(n) zusätzliche(n) Heilpädagogen/in, die betroffenen Eltern gehen fälschlicherweise davon aus, dass diese Kraft nur für die Betreuung ihres Kindes da ist. Ist sie aber nicht, sondern sie soll bei der Inklusion der Kinder mit besonderem Förderbedarf unterstützen, das sind in meinem Bundesland bis zu 4 Kinder in der i-Gruppe. Bei so schweren Fällen, die eine 1 zu 1 Betreuung unabdingbar machen gibt es entweder eine KiTa Begleitung oder aber eine Sonderpädagogischen Kindergarten, hier findet allerdings keine Inklusion statt, sondern es gibt nur entweder Behinderte oder wie in deinem Fall Verhaltensauffällige.
Ansonsten gibt es für die KiTa Träger so etwas wie Vertragsfreiheit, das kann bis zur Kündigung des Betreuungsvertrages führen, wenn der Träger sich außer Stande sieht, das Kind weiterhin zu betreuen.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb412087-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Demnächst wäre wohl wieder ein Gespräch, mal sehen was kommt.

Das nette ist jedoch es wurde über 1 Jahr mit uns drüber gesprochen das er eine 1 & 1 Betreuung hat, beim Jugendamt Gespräch vor einigen tagen haben sie dies aber aufeinmal verneint, das sie sowas nie hatten, schön und gut dachten wir uns vllt wäre ein neuer Kindergarten der Speziel für wie andere so gerne sagen ( ADS ) Kinder geeignet wäre, damit meine ich, " Kleinere Gruppen, mehr Therapie ) Dazu muss ich noch erwähnen, das mein kleiner eine entwicklungsstörung hat, am dez. wird er 7 ist jedoch noch im verhalten wie ein 3 jähriger, spricht verhalten , Sprache usw. daher war es uns sehr wichtig das er ein Kindergarten bekommt, wo ihm auch mehr geholfen wird, das hatten wir bei dem Vorstellungs gespräch im Kindergarten auch geklärt und es wurde uns gesagt er würde dann alles erhalten, was ihm zuspricht, ( was im Kindergutschein steht )

WIr warten mal ab was passiert, demnächst gehts zum WOI, mal sehen was die noch dazu sagen, und ob sie uns weiterhelfen können.

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