Kindergarten "Notgruppe" Arbeitgeber ni felxibel
Folgender fikitver Fall:
Herr/Frau A haben einen Sohn der 4 Jahre alt ist. Der Kindergarten hat in den nächsten 3 Wochen eine Notgruppe. Die Notgruppe beginnt eine halbe Stunde später als der reguläre Kindergarten (um 7:30 Uhr)
Herr A schafft es nicht wie üblich pünktlich auf der Arbeit zu sein, sondern "nur" 30 Minuten später! Der Arbeitgeber weigert sich z.B. jeden Tag 30 Minuten Überstunden abzubauen oder das die Arbeitszeit am selben Tag nachgeholt wird.
Die Arbeitszeit ist in zwei Schichten geteilt: 8-16:30 und 11:30-20 Uhr! Herr A will aber auf dauer keine 11:30 Uhr Schicht machen.
Darf der Arbeitgeber das? Frau A fangt immer um 6 Uhr an, daher kann diese das Kind nicht in den Kindergarten bringen?!
Es gibt keine Gleitzeit oder ähnlich! In der Vergangenheit wurde für eine Mitarbeiterinnen solch eine Ausnahmne gemacht (diese jetzt im
Elternzeit ist)! (Dauerhaft, nicht zeitlich begrenzt!)
Hat Herr A das Recht dieses auf Grund der anderen Ausnahme einzufordern? Gleichberechtigung?
Diskreminierung, da Frauen dies durften, aber er als Mann nicht?
Und nochwas! Was ist wenn aufgrund eines Umzuges dauerhaft das Problem bestünde?
Danke!
-- Editiert am 03.07.2009 18:07
von terrax25 am 03.07.2009 18:02
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>Kindergarten "Notgruppe" Arbeitgeber ni felxibel
Der Arbeitgeber hat auf die familiäre Situation Rücksicht zu nehmen, aber betriebliche Belange können dem entgegenstehen.
Gut erläutert ist das hier:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht202/arbeitsrecht202.htmlWas spricht denn dagegen, dass Herr A. für 3 Wochen die Spätschicht übernimmt?
Wenn er nur nicht will, wie es in der Frage steht, ist das eine unzureichende Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber.
Ist die Mitarbeiterin, auf die Rücksicht genommen wurde, alleinerziehend?
Wenn der Arbeitnehmer durch einen Umzug das Problem zu einem Dauerzustand macht, dann muß der Arbeitgeber nichts mehr zur Lösung beitragen.
von hamburgerin01 am 04.07.2009 11:53
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>Kindergarten "Notgruppe" Arbeitgeber ni felxibel
Zum Thema Sondervereinbarung bleibt immer, dass der Einzelfall angesehen werden muß. Ist die Kollegin alleinerziehend?
Zum Wegzug:
Da gilt für Eltern und auch für Kinderlose: Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Wenn man dann soweit weg zieht, dass dies ein Problem wird, dann hat man das selber verursacht und der Arbeitgeber muß das wirklich nicht berücksichtigen.
Zum BR: Nächstes Jahr sind Wahlen. Wenn sich dann mal ein paar fitte Kollegen aufstellen lassen, kann die Arbeit des BR viel besser werden.
von hamburgerin01 am 04.07.2009 14:49
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