Hallo,
meine 19 jährige Tochter ist im Mai letzten Jahres mit ihrem Freund zusammengezogen .
Im Juni hatte sie Ihr Abi gemacht und im Sept. ein Freiw. soziales Jahr begonnen.
Bis einschl. April hat die KM das KG ausgezahlt bekommen. Im Mai hat man meiner Tochter dann gesagt, daß ich das KG neu beantragen muß, weil ich der alleinige Unterhaltszahler bin. Das habe ich dann gemacht und bekomme das auch, was aber mit dem Restunterhalt an die Tochter überwiesen wird.
Nun ist meine Frage: Wie muss ich das wo in der Einkommensteuererklärung eintragen ?+
Kennt sich da jemand mit aus ??
-- Editiert PitSchnigges71 am 08.02.2014 18:42
Kinderfreibetrag beil Volljährigen
8. Februar 2014
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Frage vom 8. Februar 2014 | 18:35
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 4x hilfreich)
Kinderfreibetrag beil Volljährigen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. Februar 2014 | 20:33
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo !!!
Brauche ich eine Bestätigung meiner Tochter, daß sie ausschließlich von mir Unterhaltsleistungen bezieht ?
Also ich weiss, daß sie, da sie im Nov 2012 volljährig geworden ist, für das ganze Jahr 2013 den kompletten Kindergeld anspruch hat . Da sie im Mai aus der Wohnung ausgezogen ist, hat meine Ex- Frau noch bis April das KG überwiesen bekommen hat. Wie sie das unter sich geklärt haben, weiss ich nicht.
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