Kinderbetreuungskosten - Wird hier § 33 zumutbare Belastung Abs 3 angewendet?

19. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
happya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten - Wird hier § 33 zumutbare Belastung Abs 3 angewendet?

Hallo an alle ,

habe eine Frage zu den Kinderbetreuungskosten (zb Kiga ) .Werden sie immer von FA anerkannt (soweit beide Eltern berufstätig sind )oder nicht wenn die Kosten niedriger sind als zumutbare Belastungen?.
Wird hier § 33 zumutbare Belastung Abs 3 angewendet?.

Habe viel schon gesucht aber keine klare Antwort gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert am 19.03.2009 17:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Kinderbetreuungskosten werden zu 2/3, höchstens jedoch 4.000€ pro Jahr anerkannt.

Sie werden immer anerkannt, wenn das Kind zwischen 3 und 6 Jahren alt ist und ansonsten bei Kindern unter 14 Jahren nur, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Die Kinderbetreuungskosten sind übrigens im § 9c EStG geregelt und gelten daher nicht als außergewöhnliche Belastung.

-- Editiert am 19.03.2009 17:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
happya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für rasche Antwort.Das bedeutet aber das auch "reiche" Mamis und Papis die kosten absetzen können...deshalb die Obergrenze von 4000 € ?

0x Hilfreiche Antwort

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