Kinderarbeit ?

27. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
trauerblume
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)
Kinderarbeit ?

Mein 14 jähriger Sohn möchte einen Ferienjob machen in einer Bäckerei.
Der Bäcker hat ihm gesagt, er könne jederzeit kommen, ein paar Stunden arbeiten und er würde dann die Stunden auf die Hand bezahlt bekommen, also unangemeldet.

Soll und darf ich das erlauben ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf dein Sprössling 2 Stunden täglich arbeiten - mit deiner Einwilligung. Ohne Anmeldung über die Knappschaft - MiniJob - solltest du es aber nicht genehmigen und sei es wegen des Versicherungsschutzes.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von trauerblume am 27.08.2014 15:04

Soll und darf ich das erlauben ?

Wenn man die Situation nur mal kurz, den Verstand gebrauchend, auf sich wirken lässt sollte man auf das richtige Ergebnis kommen.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 27.08.2014 15:28

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#3
 Von 
trauerblume
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Ergebnis wäre, es nicht zu erlauben.

Aber Sohn wäre dann stinksauer.

Sagt dein Verstand das auch ?

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dass du die Arbeit erlauben darfst, steht außer Frage, denn das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht es für 13-15 jährige so vor. Ob du es tun sollst/solltest oder nicht, kann das Forum nicht beantworten.
Legale Beschäftigung vorausgesetzt - also auch Anmeldung -würde ich die Frage so angehen, dass ich mich frage, was ernsthaft dagegen spricht. Arbeit schadet nicht und frühe Erfahrungen mit dem Arbeitsleben können Jugendlichen durchaus gut tun .

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-- Editiert :blaubär: am 27.08.2014 16:33

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#5
 Von 
trauerblume
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)



Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen.

Kind ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Die Vollzeitschulpflicht beträgt in Bayern 9 Jahre.



Freizeitjobs
Kinder über 13 Jahre dürfen mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten mit leichten und geeigneten Tätigkeiten bis zu 2 Stunden – in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu 3 Stunden – täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden (Freizeitjobs).
Die Tätigkeit darf sich weder auf die Sicherheit, die Gesundheit oder die Entwicklung der Kinder, noch auf das Fortkommen in der Schule nachteilig auswirken.
Die leichten und geeigneten Tätigkeiten der Freizeitjobs werden durch die Kinderarbeitsschutzverordnung vom 23.6.1998 näher bestimmt:
Zulässig sind Tätigkeiten in privaten Haushalten wie z. B. Nachhilfeunterricht, Botengänge, Kinderbetreuung, Einkaufstä-tigkeiten, bestimmte Tätigkeiten beim Sport, in der Freizeit, in der Landwirtschaft und bei nicht gewerblichen Aktionen sowie das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigeblättern und Werbematerial.
Nicht zulässig sind Arbeiten im produzierenden Gewerbe, im Handel und im sonstigen Dienstleistungsgewerbe.


Natürlich spricht nichts dagegen ein Kind ans Arbeitleben heranzuführen. Aber hier gibt es eigentlich gar nicht die Möglichkeit zu legaler Arbeit.

Was passiert mir, wenn er es macht und dabei erwischt wird ?

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#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wieso soll es keine Möglichkeit zur legaler Arbeit geben? Der Bäcker kann doch den Jungen über die Minijobzentrale anmelden. Wichtig dürfte sein, dass du dem Jungen klarmachst, dass du eine illegale Beschäftigung nicht duldest.

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-- Editiert :blaubär: am 27.08.2014 17:29

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#7
 Von 
trauerblume
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Nicht zulässig sind Arbeiten im produzierenden Gewerbe, im Handel und im sonstigen Dienstleistungsgewerbe.


Bäckerei ist sowas.

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#8
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Bäckerei ist in meinen Augen Handwerk. Da dies hier aber auch nicht erwähnt wird, ist es wohl auch nicht erlaubt.

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#9
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... somit käme es darauf an, was genau der Junge denn tun soll. Als Vater würde ich seine Intention auf jeden Fall stützen und z.B. mit dem Jugendamt klären, was konkret möglich ist. Es gibt so viele Sondergenehmigungen, dass es mich wundern sollte, wenn es nicht zu einer Lösung kommt. Wenn man sie will.

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Nach der Definition des Stat. Bundesamtes gehören alle Unternehmen und Betriebe, deren Inhaber in die Handwerksrolle eingetragen sind, zum produzierenden Gewerbe.


Seine Arbeitszeit darf nur zwischen 8 und 18 Uhr liegen, höchsten 10-15 Stunden/Wochen an nur fünf Tagen (außer WE).

Wie will der Bäcker ihn eigentlich einsetzen?
Er darf nicht in die Backstube und nicht an die Verkaufstheke (kein Einsatz im Handel, nicht als Kassierer).

Du bekommst als Mutter wohl keine Schwierigkeiten, wenn du dich unwissend stellst, aber der Bäcker auf jeden Fall. An seiner Stelle würde ich mir das überlegen. Er kann ein Bußgeld riskieren, aber was ist, wenn dem Jungen -je nach Einsatz- was passiert? Sollte man als AG alles überlegen.

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-- Editiert HeHe am 28.08.2014 13:03

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#11
 Von 
BraveHeard
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 30x hilfreich)

Bitte nicht vergessen, das man in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb auch als Aushilfe/Minijobber ein Gesundheitszeugnis braucht !

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-- Editiert BraveHeard am 28.08.2014 13:47

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