Kinder wollen zum Vater - was beachten?

29. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stevven
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Kinder wollen zum Vater - was beachten?

Hallo zusammen,

meine Kinder aus erster Ehe (14 und 15 Jahre) haben mich (den Vater) heute informiert, dass sie zu mir ziehen möchten.
Die erste Reaktion der Mutter war, dass es für sie okay ist.

Jetzt frage ich mich, was ich alles beachten, an- und abmelden ect. muss?

Hat da jemand Erfahrungen?

lg

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-- Editiert Stevven am 29.07.2013 16:08

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Krankenkasse, Einwohnermeldeamt, am besten Hilfe beim Amt für Jugend und Soziales holen, weil es geht ja nun auch das du Unterhalt bekommst von Ihr für die Kinder, Kindergeld bekommst du auch weil die Kinder bei dir leben werden, Besuchs Regelung .... Am Besten Hilfe beim Amt, zumindest würde ich das so machen.

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#2
 Von 
Stevven
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Unterhalt will ich gar nicht. Muss das JA noch irgendwas zustimmen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Der Unterhalt (Kindesunterhalt sog. Alimente) ist für Deine Kinder, da haben die Kinder Anspruch drauf nicht Du. Nein im Grunde nicht, aber Fragen und Informationen holen ist wichtig, nicht das die KM auf die Idee kommt das Ganze Rückgängig machen zu wollen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stevven
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Heißt das ich kann den Kindesunterhalt nicht nicht haben wollen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pihoqahiak
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 37x hilfreich)

Der Unterhalt ist ja für die Kinder, nicht für dich. Also nimm es und, wenn du es nicht brauchst, weil du selber mehr als genug verdienst, zahl es einfach auf ein für das jeweilige Kind aufgesetztes Konto - dann haben die Kinder in x Jahren eine nette Summe für den Start ins "Auf-eigenem-Fuß-stehen"-Leben

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Ja oder so es kommt ja irgendwann mal n Studium oder Ausbildung oder Führerschein.

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#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Stevven,

tatsächlich ist Kindesunterhalt ein Anspruch der Kinder, auf den nicht rechtswirksam verzichtet werden kann.

Relevant würde das bspw., wenn du bei Verzicht auf den KU auf Sozialleistungen angewiesen wärest.

Sollte das nicht der Fall sein, so steht es dir frei, wie du dich mit der KM diesbezüglich einigen willst, wichtig für dich zu wissen ist, dass gegenwärtig nicht eingeforderter KU in der Zukunft nicht rückwirkend für den jetzigen Zeitpunkt nachgefordert werden kann, sondern frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem der KU bei der KM erstmals geltend gemacht werden würde.

Für den Wechsel der Kinder zu dir wäre wohl allem voran die Kindergeldkasse, die Meldebehörden und auch die Schule von der Änderung des Wohnortes zu informieren.

Ansonsten drück ich mal die Daumen für einen allseitig gelungenen Wechsel der doch schon ganz schön großen Zwerge zu dir! :)

Grüße




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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

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