Kinder von Halbgeschwistern erbberechtigt?

22. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
WilliamMorris
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinder von Halbgeschwistern erbberechtigt?

Ehemann ist verstorben und hinterlässt seine Ehefrau ohne Kinder. Er hatte zwei Halbgeschwister, die vor ihm gestorben sind. Bekommen die Kinder der Halbgeschwister einen Pflichtanteil vom Erbe? Es war kein Testament vorhanden.

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Sorry, ich wollte meinen Beitrag löschen, geht aber nicht!

-- Editiert von cruncc1 am 22.05.2008 22:08:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Da kein Testament vorhanden ist, geht es um den gesetzlichen Erbteil, nicht um den Pflichtteil.

Ja, die Halbgeschwister des Mannes haben einen Erbanspruch, da sie Erben 2. Ordnung sind. Die Ehefrau erbt nur 75%, vorausgesetzt, es bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die übrigen 25% gehen an die Halbgeschwister, bzw. deren Kinder. Beicde Halbgeschwister hääten somit einen Erbanspruch von je 12,5% gehabt. Dieser Erbanspruch geht jeweils auf deren Kinder über.

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