Mein Schwiegervater ist verstorben.
Mit seiner ersten Ehefrau hat er ein Haus gebaut. Aus dieser Ehe ging ein Kind hervor.
Erste Ehefrau ist verstorben.
Er hat dann nochmals geheiratet. 2. Ehefrau hatte bereits 2 Kinder, sie wurden nicht adoptiert. Sie haben aber keine gemeinsamen Kinder.
Beide Ehepartner haben gegenseitig auf ihr Pflichtteil verzichtet.
Erbt nur das Kind aus 1. Ehe das Haus, oder können die Kinder aus 1. Ehe der Ehefrau auch Ansprüche stelle?
Kinder und Stiefkinder
18. September 2015
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Frage vom 18. September 2015 | 14:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
Kinder und Stiefkinder
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#1
Antwort vom 18. September 2015 | 15:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32851 Beiträge, 17254x hilfreich)
Erbt nur das Kind aus 1. Ehe das Haus Weder noch - "Berliner Testament" bedeutet, die Frau ist Alleinerbin. Das Kind aus 1. Ehe kann ggf. den Pflichtteil (25%) von ihr fordern. Die Kinder von Ehefrau Nr. 2 erben aktuell nichts, dafür aber, wenn ihre Mutter stirbt.
#2
Antwort vom 18. September 2015 | 16:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
Wieso erbt die 2. Ehefrau, wenn sie auf ihren Pflichtteil verzichtet hat?
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#3
Antwort vom 18. September 2015 | 16:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
es ist kein Berliner Testament
#4
Antwort vom 18. September 2015 | 17:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Wieso erbt die 2. Ehefrau, wenn sie auf ihren Pflichtteil verzichtet hat?
Weil sie nicht auf den Erbteil verzichtet hat. Oder hat sie auf Erb- und Pflichtteil verzichtet?
#5
Antwort vom 18. September 2015 | 17:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
ja. sie haben gegenseitig auf alles verzichtet.
#6
Antwort vom 18. September 2015 | 21:20
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Mit seiner ersten Ehefrau hat er ein Haus gebaut. Aus dieser Ehe ging ein Kind hervor.
Erste Ehefrau ist verstorben.
Gibt es ein gemeinschaftliches Testament?
Zitat:Beide Ehepartner (Berliner Testament ) haben gegenseitig auf ihr Pflichtteil verzichtet.
Der Schwiegervater ist also mit seiner 2. Frau zum Notar und die Ehegatten haben gegenseitig auf ihr Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet?
#7
Antwort vom 19. September 2015 | 10:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 5x hilfreich)
Ja, sie haben bei einem Notar auf ihr Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet.
Meine Frage bezieht sich auf die Kinder aus erster Ehe der Ehefrau, die können doch keine ansprüche stellen, oder?
#8
Antwort vom 19. September 2015 | 14:04
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Meine Frage bezieht sich auf die Kinder aus erster Ehe der Ehefrau, die können doch keine ansprüche stellen, oder?
Nein, die Kinder der Ehefrau aus zweiter Ehe können keine Ansprüche auf den Tod des Stiefvaters stellen. Stiefkinder haben keinen gesetzlichen Erb- oder Pflichtteilsanspruch.
-- Editiert von cruncc1 am 19.09.2015 14:06
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