Kinder spielen im Garten Fußball, Nachbarin macht Ärger

19. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
blechspinnerchen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 12x hilfreich)
Kinder spielen im Garten Fußball, Nachbarin macht Ärger

Hallo!

Ich hoffe, das ich eine hilfreiche Antwort bekommen kann. Wir haben einen relativ kleinen Garten und meine Kinder spielen ab und an Fußball bei uns aufm Hof. Der Hof ist lang und auf einer Seite wo unser Carport ist, das ist vom einen das Tor und auf der anderen Seite steht ein anderes. Da ist als Rückwand eine doch fast 2 Meter hohe Hecke zur Nachbarin hin. Dort grenzt ihr Hof an. Normalerweise parkt sie das Auto immer in der Garage bzw. direkt vor der Garage. Komischerweise die letzten Tage seitdem die Kinder das Tor haben, parkt sie das Auto demonstrativ an der Stelle hinter der Hecke, wo bei uns das Tor angrenzt. Sie hat meine Kinder 8,10 Jahre auch schon angesprochen, das sie da nicht spielen sollen etc. Ich muss allerdings dazu sagen, sie beschwert sich bei allen wegen irgendwelcher Sachen, die wirklich belanglos sind und hat hier auch schon in der Nachbarschaft ihren Ruf weg. Naja. Heute habe ich dann extra mal draußen gesessen und geschaut. Der Ball ist nicht einmal über die Hecke geflogen, meine Kinder spielen auch nicht Profi-mässig Fußball, deshalb fliegen die Bälle auch nicht so hoch und ich sage denen das auch schon immer das sie aufpassen sollen, und wenn dann vielleicht nur 40 Min, länger nicht, dann fahren sie mit dem Rad oder sonstwas. Auf jeden Fall fuhr die Nachbarin das Auto aus der Garage, als die sah, das die Kinder da wieder spielten und fuhr es direkt so weit zurück, das sie gerade noch bei sich aufm Hof war und auf der Höhe von unserem Tor war.
Mich würde es einfach nun mal interessieren, im Falle eines Falles, wenn das jetzt doch mal eine Beule reinkommen würde. Sie stellt das Auto ja demonstrativ so hin, als wolle sie eine Beule haben, das habe ich ja nun selbst gesehen. Sie unternahm ja sogar noch einen zweiten Anlauf, weil sie erst nicht weit genug zurückgefahren ist.
Sollte das jetzt nochmal der Fall sein, wollte ich sie mal zur Rede stellen, morgen wir das Tor auch mal umstellt, da bin ich schon gespannt, wo sie dann ihr Auto hinstellen will. Aber mich würde es jetzt interssieren, wie bei sowas die Rechtslage wäre. Das Kinder irgendwo auch auf den eigenen Grundstück spielen das ist jawohl normal. Gut vielleicht nicht Fußball, aber sie übertreiben ja nicht.
Ich wäre wirklich dankbar über eine hilfreiche Antwort...ich kann nur mit dem Kopf schütteln...

Bettina

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

In § 832 BGB heißt es:

§ 832

Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

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