Kind zieht zum anderen Elternteil – probeweise oder endgültig?
Hallo,
habe schon das ganze Internet gesucht nach Antworten auf obige Fragen, bislang leider vergeblich. Wer kann mir gute Links oder Seiten nennen, die mir entgangen sein dürften?
Details: Eine Freundin von mir hat ganz aktuell ein drängendes Problem. Sie hat 2 Söhne (inzw. 16 und 14 Jahre alt), ist von dem Vater der Kinder seit 10 Jahren geschieden. Der Vater hat den Kontakt vor 4 Jahren seinerseits abgebrochen, da seine neue Frau die „großen Söhne aus 1. Ehe“ nicht mehr bei sich im Haus haben wollte, als sie selber noch ein Baby bekamen. Obwohl der Vater im Kaff nebenan wohnte, hat er den Kontakt zu seinen Söhnen abgebrochen und nie wieder gesucht; worunter diese sehr gelitten haben.
Meine Freundin ist vor einigen Wochen noch einmal über das Jugendamt gegangen und hat ihn erneut wg. Kontakts angeschrieben. Kurz darauf hat er sich das 1. Mal wieder mit seinen Söhnen getroffen. Nicht nur das; der Jüngere der Beiden (14), der sich jahrelang nach seinem Vater - und einer „kompletten“ Familie – gesehnt hat, hat beschlossen, nun zu seinem Vater und dessen Familie zu ziehen. Meine Freundin erklärt sich schweren Herzens damit einverstanden; weiß sie doch, wie sehr sich ihr Jüngster danach sehnt. Ihrer Meinung nach soll er das ausprobieren, soll das einfach „durchmachen“. Leicht fällt ihr das nicht, aber sie will ihrem Sohn diese evtl. Chance nicht verbauen. (Woher dieser plötzliche Sinneswandel des Vaters und seiner 2. Frau, kann niemand so recht nachvollziehen.)
Ok, so weit, so gut.
Das große Problem für sie ist jetzt jedoch: Zuerst ging es darum, daß der Sohn erst mal auf „Besuch“ dort hin sollte, also z.B. Weihnachtsferien, Wochenenden usw.... Dann überlegten sich das ihr Ex und ihr Sohn aber anders, und setzten eigenmächtig den 1.12. als festen Einzugstermin für ihn fest. Das heißt für sie ganz konkret, daß ihr Ex ihr ab Dezember keinen Unterhalt mehr bezahlen will (für die Kinder; für sich selber hat sie nie welchen in Anspruch genommen). Das bedeutet, daß er den Unterhalt für den Jüngsten einbehalten will, sowie für den Älteren natürlich auch keinen mehr zahlen will – da sich die Unterhaltsansprüche dann gegenseitig aufhöben. Inklusive des abzüglichen Kindergelds für den Jüngeren (der dann auch ihm zugeleitet werden soll) wird meine Freundin dann ab Dezember die 1.300 DM (sorry, DM sagt mir noch immer mehr ;-)) weniger Geld im Monat zur Verfügung haben. Und DIES wiederum bedeutet, daß sie ihre 3-Zimmer-Wohnung nicht halten kann. Sie ist momentan verzweifelt dabei, sich Hals-über-Kopf eine neue 2-Zimmer-Wohnung zu suchen; immer mit dem (für mich als Außensstehende sehr reellen) Gedanken im Hinterkopf, daß der Jüngere in 3 Monaten wieder auf ihrer Matte stehen könnte und zurückziehen wollte, weil es denn mit seinem Vater nicht „so geklappt“ hat, wie die Beiden sich das vorgestellt hatten. Und was dann? Dann müßte sie innerhalb kürzester Zeit WIEDER eine neue Wohnung suchen, einen evtl. Schulwechsel für einen oder beiden der Kinder in Kauf nehmen, Renovierung, Umzug, Einrichtung, Kaution usw... abdrücken.... Sie ist völlig am Ende; sieht vor allem nicht, was sie noch machen kann. Ich denke, dieses Re-Agieren können, nicht mehr AGIEREN zu können, läßt sie sich innerlich gelähmt fühlen.
ICH verstehe bei der ganzen Sache jedoch nicht, wie der Vater so einfach den Unterhalt ab Dezember einbehalten kann? Die Wohnung und all das, sie hat das doch seit Jahren alleine gemanagt und geregelt, und sich auf ein Leben mit 2 Kindern eingerichtet.. Wie kann man jetzt von ihr verlangen, alles Holterdipolter umzuschmeissen, um dann evlt. nach einigen Monaten alles ERNEUT rückgängig machen zu müssen??
Nur noch zur Info: Meine Freundin ist durchaus nicht un-selbstbewußt oder un-souverän. Sie ist selber Sozialpädagogin, hat KollegInnen beim Jugendamt, bei denen sie schon oft zur Hilfe war. Doch auch diese konnten in all den langen Jahren, die der Vater sich nicht mit den Kindern in Verbindung gesetzt hat, ihn dazu bringen, sich bei ihnen zu melden (obwohl meine Freundin ihn mehrmals darum gebeten hatte, auch eben über den Weg einer 3., neutralen Stelle). Mit einer Rechtsanwältin hat sie sich letzte Woche schon getroffen; und diese sagte ihr, ihre Chancen stünden schlecht. Sollte der Junge wirklich zu seinem Vater ziehen, brauche dieser ab dann auch keinen Unterhalt mehr an sie zu zahlen. Dies ist also soweit klar, und soll ja auch so sein, wenn denn der Sohn letztendlich dort bleiben wird. Meine Freundin sieht das Ganze jedoch eher erst mal als einen „Umzug auf Probe“, als ein „Ausprobieren“; ihr Ex sieht das Ganze ab Anfang an (in 2 Wochen!) als „Letztendlich“ und somit auch – was den Unterhalt betrifft, ab sofort wirksam. Ich denke, dies ist der Knackpunkt in dem ganzen Fall. Inwiefern ist dieser Wechsel ein erster Versuch, oder eine endgültige Lösung (mit dann allen rechtlichen Konsequenzen)?
(Für dieses Beratungsgespräch mit ihrer Anwältin (die auch sonst die Unterhaltsberechnungen für sie durchführt) hat meine Freundin schon 123 Euro bezahlt. ICH denke jedoch, die Anwältin ist AUCH von einer endgültigen Entscheidung ausgegangen; in meinen Augen hat sie dabei aber eben die Knackpunkt-Frage „endgültig oder versuchsweise?“ nicht genügend beachtet bzw. auseinander dividiert!)
Kann der Vater wirklich nach 4 Jahren ohne Kontakt ankommen, dem Jungen (und sich) in den Kopf setzen, „Ach, das machen wir mal eben so! – Das wird schon klappen!“ (daß der Junge darauf anspringt, ist mir schon klar; ich kenne ihn und seine Sehnsüchte selber seit Jahren) , ihn zu sich nehmen, und damit jahrelang geltende Vereinbarungen eigenmächtig über den Haufen schmeißen?!?!? Wieso darf er meine Freundin in die Lage bringen, sich innerhalb von 2 Wochen ein neues Zuhause suchen zu müssen, und das evtl. wieder in einigen Monaten? ( Um gar nicht erst einen falschen Gedanken aufkommen zu lassen: meine Freundin legt es NICHT darauf an, den Wunsch ihres Sohnes, dorthin zu ziehen, zu sabotieren. Sie geht klar auch davon aus, daß es eine gute Chance für ihn sein könnte, gerade jetzt in seiner Pubertät, wieder näher zu seinem Vater zu finden. Und DIE Gelegenheiten, die sie ihm in den letzen Jahren beim Einkaufen usw. begegnet sind, und er hat den Kopf weggedreht bzw. die Straßenseite gewechselt, um seine Söhne nicht grüßen zu müssen, sind uns noch alle gut im Gedächtnis. DESWEGEN ja auch ihr Verständnis ggüber. ihrem Jüngsten, wie ! froh der ist, daß er endlich wieder einen Pappa hat!).
Aber ist das denn rechtlich wirklich so einfach?
Muß nicht das Jugendamt erst mal informiert werden? Können die nicht eingreifen und z.B, erst mal eine 2-3 monatige „Probefrist“ vereinbaren? (Ihr gegenüber läßt sich ihr Ex ja nicht darauf ein). In diesen Monaten sähe man dann ja, wohin es eher tendiert; ober der Junge da leben bleiben wird oder eher wieder zurückkommen will... Und dann könnte meine Freundin sich immer noch eine kleinere Wohnung suchen....
Da meine Freundin wie gesagt innerlich völlig gelähmt ist von diesen ganzen Änderungen, die jeden Tag wieder auf’s Neue auf sie einprasseln (der Vater beredet diese Sachen auch nicht mir ihr; sondern nur mit dem Sohn, der es dann wiederum ihr erzählt – eine Unverschämtheit, wie ich finde!!!), und kein Internet hat, bin ich seit gestern am Surfen wie
verrückt; habe aber keine einzige Seite mit diesem – oder ähnlich gelagertem – Problem gefunden. Scheint wohl nicht so oft vorzukommen, hm....
Falls Ihr mir bei dieser Frage nicht helfen könnt: Zweitrangig: Ich habe auch schon „nur“ nach Seiten gesucht, wie andere Eltern das machen, wenn ihre Kinder während der Ferien bzw. längere Zeit bei anderen Elternteil
verbringen; aber dazu auch nicht viel gefunden. Wie macht IHR das denn so während dieser Zeit; gebt Ihr Euch anteilig „Essensgeld“ (so u.A. einer der Vorschläge im Net), oder verzichtet Ihr ganz auf den Unterhalt (trotz laufender Kosten wie Miete, NK, Vereinsgebühren etc), oder was?
Ich würde mich sehr freuen, wenn das hier überhaupt jemand lesen würde ;-) bzw. noch besser, mir weitere Links oder Tipps nennen könnte zu eben dem Thema „Kind zieht zum anderen Elternteil – sofortiges Übertragen der Unterhaltszahlungen?“
Schönen Gruß aus dem Rheinischen,
Melanie
PS: Ich möchte mich nicht falsch verstanden wissen: es geht mir um KEINE Diskussion „Männer=schlecht“ oder Derartiges; bitte verschont mich mit Kommentaren dieser Sorte. Ganz egal ob Kind zum Vater oder zur Mutter; nur um den Wechsel geht es mir hier, und um eine gangbare und ausgewogene Durchführung.
von shemesch am 19.11.2002 13:34
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