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Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter

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Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter

Hallo,

Folgender fiktiver Fall:

"Herr A ist seit 2001 von Frau B geschieden und hat zwei Kinder im Alter von 14 und 17. Das ältere Kind wird Anfang März 18.
Nach der Scheidung gab er Riesenstreit vor Gericht und auch jetzt ist das Verhältnis zu Frau B angespannt.
Herr A verdient monatlich zB EUR 2934 netto (Ende 2010). Darin enthalten sind 2 Sonderzahlungen.
Frau B macht keine Angaben zum Gehalt, nur, dass sie unter 1000 Euro in Teilzeit verdiene. Sie hat 2 Jobs, beide als Verwaltungssekretärin im Pflegebereich.
Frau B sagt, da sie so wenig verdiene, müsse Herr A den Unterhalt wie bisher weiterzahlen.
Herr A zahlt bisher nach Düsseldorfer Tabelle
Kind 1 (17) Stufe 3 (1900-2300) 469 - 92 KG = 377
Kind 2 (14) Stufe 3 (1900-2300) 469 - 92 KG = 377

also netto monatlich 754. Bisher immer pünktlich und ohne Unterbrechung wie es die Jugendamtsurkunde bescheinigt.

Herr A fährt täglich 26 km zur Arbeit und ist seit 2004 wieder verheiratet.
Herr A holt seine Kinder alle 2 Wochen von FR bis So ab und die Hälfte der Ferien.
Beide Kinder wohnen bei der Mutter. Die Mutter entscheidet auch über das 17jährige Kind und regelt alles. Das Kind hat leider kein selbstständiges Handeln entwickeln können, so dass davon auszugehen ist, dass es alles genau so machen wird, wie ihre Mutter es sagt.

Wieviel müsste der Vater zahlen?
Eine gütliche Einigung mit der Mutter ist nicht möglich, sie wird nichts zahlen wollen, da das Kind ja bei ihr wohne.

Wie wird das in der Praxis abgwickelt? Das Jugendamt ist doch nicht mehr zuständig, oder?

Kann Herr A erst einmal ab 18 die Unterhaltszahlungen einstellen, bis korrekte Zahlen ermittelt wurden?
Falls Frau B eine Verzichtserklärung Ihrer Tochter auf Unterhalt seitens der Mutter oder eine Vollmacht vorlegt, wären diese rechtlich in Ordnung?
Was ist mit dem Kindergeld?
"
Vielen lieben Dank schon mal für eine Antwort.


Mit freundlichen Grüßen

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von Corum1966 am 26.01.2011 20:47
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hallo,

ist der Titel bis zur Volljährigkeit begrenzt?
Was macht das bald volljährige Kind?

Unterhalt ab Volljährigkeit

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""


von Loddar am 26.01.2011 21:24
Status: Tao (5741 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 261 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hallo,

das Kind macht momentan eine schulische Ausbildung zum Sozialhelfer, hat also kein Einkommen.
Der Unterhaltstitel gilt bis zum 18. Lebensjahr und verfällt dann.

Sorry....

Danke & Gruß
Hardy

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von Corum1966 am 26.01.2011 21:43
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hi Hardy,

d.h. das Kind ist nicht mehr privilegiert und die Eltern unterliegen nicht mehr der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Genauso, wie es im Unterhaltsrang hinter Geschwister und neuer Ehefrau steht.

quote:
Wie wird das in der Praxis abgwickelt?

Ganz einfach: der Vater macht erstmal, bis auf seine Einstellung der Zahlungen, nix. Jetzt ist das volljährige Kind am Zug.

quote:
Das Jugendamt ist doch nicht mehr zuständig, oder?

Bis zum 21. Lebensjahr helfen sie auch bei der Unterhaltsberechnung.

quote:
Frau B macht keine Angaben zum Gehalt,

Darauf hast du natürlich Anspruch, anders kann nicht berechnet werden. Ansprechpartner ist auch hier das volljährige Kind.

quote:
Herr A fährt täglich 26 km zur Arbeit und ist seit 2004 wieder verheiratet.

Erstmal ist das Einkommen zu bereinigen. Kannst du hier mal das dich betreffende OLG aussuchen: Klick

quote:
Was ist mit dem Kindergeld?

Wird woll auf den Bedarf angerechnet.

Grüßle


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von Loddar am 26.01.2011 22:17
Status: Tao (5741 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 261 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
quote:
Frau B macht keine Angaben zum Gehalt - Darauf hast du natürlich Anspruch, anders kann nicht berechnet werden.
Na ja, solange das Kind keinen Unterhalt fordert, hat Vater A keinen Anspruch darauf.
Das Kind muss vom Vater Unterhalt fordern, dazu muss es die Forderung belegen. In diesen Belegen wird das Einkommen der Mutter eine Rolle spielen, das bleibt im Endeffekt also gleich.

Loddar hat Recht, der Vater sollte erst mal gar nichts machen. Er sollte sich insbesondere auch keine Sorgen darum machen, wie er denn erfährt, wieviel Geld die Mutter verdient.
Wenn das Kind Forderungen hat, wird es das Einkommen der Mutter mitteilen müssen, wenn es keine Forderungen stellt: Ist doch auch gut.
Ob die Mutter dem Kind etwas zahlt oder ihre Unterhaltsverpflichtung mit Kost und Logis abdeckt, kann dem Vater auch egal sein. Das Einkommen der Mutter ist für ihn nur wichtig um festzustellen, wieviel er zahlen muss.


von quiddje am 27.01.2011 07:59
Status: Unsterblich (1392 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 76 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Vielleicht in Ergänzung zu meinen Vorrednern noch ein paar ergänzende Hinweise:

Zunächst mal muss das volljährige Kind nachweisen, dass ihm überhaupt Unterhalt zusteht. Dazu müssen in regelmäßigen Abständen Nachweise über die (zügig durchgeführte) Berufsausbildung vorgelegt werden.

Solange kein Unterhalt geltend gemacht wird, ist auch nichts zu zahlen. Rückwirkend kann nichts verlangt werden. Deshalb sollte der Kindesvater einfach in Ruhe abwarten. Hier arbeitet die Zeit für ihn ... Schön, dass der Unterhaltstitel zeitlich begrenzt war!

Wenn Unterhalt geltend gemacht wird, hat der Kindesvater übrigens einen eigenen Anspruch auf Unterhaltsauskunft gegen die Kindesmutter. Da muss er sich gar nicht an das Kind wenden, sondern kann direkt die Kindesmutter anschreiben.

Und noch etwas: wenn Unterhalt gezahlt wird, dann nur an das Kind und nicht an die Kindesmutter! Sonst hätte der Kindesvater schlicht und ergreifend an den falschen gezahlt. Natürlich kann das Kind bestimmen, dass die Zahlung auf das Konto der Mutter geleistet werden soll. Das sollte man sich aber schriftlich geben lassen.



von Marcus2009 am 27.01.2011 09:06
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Eine Überprüfung der Jugendamtsurkunden hat aber ergeben, dass die Urkunden doch nicht nur bis zur Volljährigkeit gelten. Zumindest ist das nicht explizit erwähnt. Es ist die Rede von "minderjährigem" Kind.

Das ändert wahrscheinlich die Lage...

Gruß
Hardy

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von Corum1966 am 28.01.2011 19:51
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Jau, wenn der Titel nicht befristet ist, dann ändert das die Lage. In diesem Fall muss der Unterhalt gemäß Titulierung erst mal weitergezahlt werden. Anderfalls könnte der Sohnemann den geschuldeten Unterhalt vollstrecken.

Wenn der zu zahlende Unterhaltsbetrag zu hoch ist, dann kann der Kindesvater eine Abänderung verlangen.

Ich würde empfehlen, den Titel einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen, damit man sicher weiß, ob der Titel befristet ist oder nicht. Ggf. kann dann der Anwalt überschlagsmäßig berechnen, welcher Unterhalt zu zahlen wäre und ob sich eine Abänderungsklage lohnt.

Im Falle einer Abänderung sollte man unbedingt eine Befristung des Titels begehren.


von Marcus2009 am 29.01.2011 09:06
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hui,

die Tochter ist heute 18 geworden; wir hatten uns vom Anwalt ausrechnen lassen, wieviel wir zahlen müssen und es kam heraus, dass wir 100 Euro weniger zahlen müssen.
Meine Tochter hat dann auch direkt unterschrieben, dass sie auf den alten Anspruch der JA-Urkunde verzichtet und ist einverstanden mit dem neuen Betrag.

Meine Ex schreit jetzt Zeter und Mordio und ist recht kreativ in den Beleidigungen.

Kann sie noch irgendwas machen?
Lässt sich die Vereinbarung widerrufen? Meine Ex will das JA informieren und versucht, das alles rückgängug zu machen.

Danke nochmal für die Antworten und schon mal für die nächsten :-)

Gruß
Hardy

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von Corum1966 am 02.03.2011 16:54
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hi Hardy,

die Mutter ist aus der Nummer raus. Ansprechpartner ist allein das volljährige Kind und das kann mit einem Elternteil vereinbaren, was es möchte. Geht die anderen, auch die Mutter, nichts an.

Die Mutter muss sich lediglich mit dem Kind einigen, ob es ihren Barunterhaltsanteil und das Kindergeld mit Kost und Logis verrechnet, wenn das Kind noch zu Hause wohnt.

Btw, so eine Mutter kenne ich auch. Das Kind ist seit über zwei Monaten volljährig, Unterhalt ausgerechnet, Kind einverstanden, Vater zahlt an das Kind und die Mutter nervt das Kind täglich, den Unterhalt beim JA ausrechnen zu lassen. Sie zahlt dem Kind im Übrigen keinen Cent, behält ihren nicht unerheblichen Anteil plus Kindergeld ein und verlangt, dass das Kind sämtliche Unkosten vom väterlichen Unterhalt begleicht.


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"Viele Grüße mikkian"


von mikkian am 02.03.2011 17:22
Status: Unsterblich (4076 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 155 User(n) bewertet)

>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Thx für die Antwort.
Kann die Verzichtserklärung - durch einen Anwalt verfasst und dann von der Tochter abgezeichnet - denn widerrufen werden?
Meine Ex wird versuchen, die Tochter zu zwingen und die Tochter wird vielleicht unterschreiben (sie wird regelmäßig psychisch und ab und an auch körperlich mißhandelt, was das JA im übrigen nicht die Bohne interessiert).

Grüße
Hardy

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von Corum1966 am 02.03.2011 17:28
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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