Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hallo,
Folgender fiktiver Fall:
"Herr A ist seit 2001 von Frau B geschieden und hat zwei Kinder im Alter von 14 und 17. Das ältere Kind wird Anfang März 18.
Nach der Scheidung gab er Riesenstreit vor Gericht und auch jetzt ist das Verhältnis zu Frau B angespannt.
Herr A verdient monatlich zB EUR 2934 netto (Ende 2010). Darin enthalten sind 2 Sonderzahlungen.
Frau B macht keine Angaben zum Gehalt, nur, dass sie unter 1000 Euro in Teilzeit verdiene. Sie hat 2 Jobs, beide als Verwaltungssekretärin im Pflegebereich.
Frau B sagt, da sie so wenig verdiene, müsse Herr A den Unterhalt wie bisher weiterzahlen.
Herr A zahlt bisher nach Düsseldorfer Tabelle
Kind 1 (17) Stufe 3 (1900-2300) 469 - 92 KG = 377
Kind 2 (14) Stufe 3 (1900-2300) 469 - 92 KG = 377
also netto monatlich 754. Bisher immer pünktlich und ohne Unterbrechung wie es die Jugendamtsurkunde bescheinigt.
Herr A fährt täglich 26 km zur Arbeit und ist seit 2004 wieder verheiratet.
Herr A holt seine Kinder alle 2 Wochen von FR bis So ab und die Hälfte der Ferien.
Beide Kinder wohnen bei der Mutter. Die Mutter entscheidet auch über das 17jährige Kind und regelt alles. Das Kind hat leider kein selbstständiges Handeln entwickeln können, so dass davon auszugehen ist, dass es alles genau so machen wird, wie ihre Mutter es sagt.
Wieviel müsste der Vater zahlen?
Eine gütliche Einigung mit der Mutter ist nicht möglich, sie wird nichts zahlen wollen, da das Kind ja bei ihr wohne.
Wie wird das in der Praxis abgwickelt? Das Jugendamt ist doch nicht mehr zuständig, oder?
Kann Herr A erst einmal ab 18 die Unterhaltszahlungen einstellen, bis korrekte Zahlen ermittelt wurden?
Falls Frau B eine Verzichtserklärung Ihrer Tochter auf Unterhalt seitens der Mutter oder eine Vollmacht vorlegt, wären diese rechtlich in Ordnung?
Was ist mit dem Kindergeld?
"
Vielen lieben Dank schon mal für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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von Corum1966 am 26.01.2011 20:47
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>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
quote:
Frau B macht keine Angaben zum Gehalt - Darauf hast du natürlich Anspruch, anders kann nicht berechnet werden.
Na ja, solange das Kind keinen
Unterhalt fordert, hat Vater A keinen Anspruch darauf.
Das Kind muss vom Vater Unterhalt fordern, dazu muss es die Forderung belegen. In diesen Belegen wird das Einkommen der Mutter eine Rolle spielen, das bleibt im Endeffekt also gleich.
Loddar hat Recht, der Vater sollte erst mal gar nichts machen. Er sollte sich insbesondere auch keine Sorgen darum machen, wie er denn erfährt, wieviel Geld die Mutter verdient.
Wenn das Kind Forderungen hat, wird es das Einkommen der Mutter mitteilen müssen, wenn es keine Forderungen stellt: Ist doch auch gut.
Ob die Mutter dem Kind etwas zahlt oder ihre Unterhaltsverpflichtung mit Kost und Logis abdeckt, kann dem Vater auch egal sein. Das Einkommen der Mutter ist für ihn nur wichtig um festzustellen, wieviel er zahlen muss.
von quiddje am 27.01.2011 07:59
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>Kind wird 18 / Ärger mit Kindesmutter
Hui,
die Tochter ist heute 18 geworden; wir hatten uns vom Anwalt ausrechnen lassen, wieviel wir zahlen müssen und es kam heraus, dass wir 100 Euro weniger zahlen müssen.
Meine Tochter hat dann auch direkt unterschrieben, dass sie auf den alten Anspruch der JA-Urkunde verzichtet und ist einverstanden mit dem neuen Betrag.
Meine Ex schreit jetzt Zeter und Mordio und ist recht kreativ in den Beleidigungen.
Kann sie noch irgendwas machen?
Lässt sich die Vereinbarung widerrufen? Meine Ex will das JA informieren und versucht, das alles rückgängug zu machen.
Danke nochmal für die Antworten und schon mal für die nächsten :-)
Gruß
Hardy
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von Corum1966 am 02.03.2011 16:54
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