Kind soll ins Heim, wie kann man sich wehren?

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Kind soll ins Heim, wie kann man sich wehren?

Hallo, ich lebe mit meiner 13jährigen Tochter allein in einem Haushalt. Sie wurde in der letzten Zeit auffällig durch Alkohol- und Jointkonsum. Darüber hinaus hat sie Schlaftabletten geschluckt, als eine Art Hilfeschrei. Jetzt kam das Jugendamt auf mich zu und möchte das Kind ins Heim tun. Falls ich nicht zustimme wird man wohl beim Vormundschaftsgericht einen entsprenden Antrag stellen. Die Kindesmutter ist wie ich gegen eine Heimunterbringung. Beide Eltern leiden unter Depressionen und das Kind hatte bei mir in der Vergangenheit nicht immer die erforderliche kontinuierliche Kontrolle/Regeln. Wie kann man am Besten vorgehen um die Heimeinweisung abzuwenden. Aktuell habe ich noch Bedenkzeit um meine Entscheidung über die Zustimmung mitzuteilen. Meine Fragestellung bezieht sich auf die Vorgehensweise wie ich mich wehren kann. Kann man erst zum Anwalt gehen (Beratungsschein) wenn ein entsprechender Antrag des Jugendamts bei Gericht erfolgt ist? Die ganze Sache macht dem Kind zusätzlich zu schaffen, es möchte beim Vater bleiben.

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-- Editiert sgrund am 10.03.2015 10:53

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6 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieso sollte denn die Heimunterbringung abgewendet werden? Darüber lese ich hier gar nichts. Stichwort "Kindeswohl".

wirdwerden

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der einzige Weg die Heimunterbringung abzuwenden, ist sich so um sein Kind zu kümmern, dass das JA nicht mehr von einer Kindeswohlgefährdung ausgehen muss. Wenn ich bei einer 13-jährigen von Alkohol- und Drogenkonsum lesen muss, sehe ich da allerdings schwarz. Die Unterbringung außerhalb des jetzigen Umfeldes scheint mir da dringend angebracht. Die einzige Möglichkeit in absehbarer Zeit daran etwas zu ändern, ist die Zustimmung zu den Maßnahmen des JA. Anschließend rate ich eine enge Kooperation mit dem Amt an, so dass mittelfristig eine Rückführung geschehen kann. Kommt es erst einmal zu einem Beschluss des FamGer werden die Wege eher beschwerlicher.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun, das stimmt so nicht ganz. Das Gericht kann natürlich auch gegen die Vorschläge des Jugendamtes entscheiden. Und mit der Rückführung hat eine jetzige gerichtliche Entscheidung gar nichts zu tun. Die kann mit Jugendamt oder auch gegen Jugendamt erfolgen.

Nur ich sehe hier keinen Sinn darin, ein Kind, welches mit 13 schon mehr hinter sich hat, wie andere im ganzen Leben, bei dem Eltern nach eigenen Eingeständnis nicht in der Lage, sind, das Kind richtig aufzuziehen, in seinem Umfeld zu belassen. Das ist doch das Problem.

wirdwerden

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
natürlich kann das Gericht auch gegen einen Entzug der elterlichen Sorge entscheiden, tut es dies aber doch, so wäre der Weg zurück eher anstrengender.
Eine Zustimmung des TE zur Heimunterbringung kann nämlich jederzeit zurückgezogen werden, arbeitet der TE bis dahin daran sich besser um sein Kind zu kümmern, sind seine Chancen dann für ein Verfahren vor dem FamGer eher als besser denn jetzt einzuschätzen. Als Zeitraum sehe ich da weniger vier Wochen als eher 6-9 Monate.
Das würde ich (hypothetisch) als Taktik anwenden. Zunächst einmal ist aber gegen die Unterbringung außerhalb der elterlichen Häuslichkeit kaum eine Möglichkeit sichtbar, ich denke auch, dass dies angebracht ist. Der Wille des Kindes ist hier übrigens zu vernachlässigen (möchte sicherlich weiter kiffen und trinken).
Gruß
Andreas

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-- Editiert amako am 11.03.2015 08:28

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#5
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

quote:
Beide Eltern leiden unter Depressionen und das Kind hatte bei mir in der Vergangenheit nicht immer die erforderliche kontinuierliche Kontrolle/Regeln.


Was könntest Du jetzt auf die Schnelle besser machen als zuvor? Wenn es Dir bislang nicht gelungen ist Kontinuität in euer gemeinsames Leben zu bringen, Regeln aufzustellen und für deren Einhaltung zu sorgen (sonst wären sie nutzlos), wirst Du das nicht ad hoc besser machen können - auch wenn Du es noch so fest vor hast.
Ich finde gut, dass Du um Dein (?) Kind kämpfen möchtest. Doch auf Biegen und Brechen die Heimeinweisung abzuwenden, ist nicht der richtige Weg. Bei euch ist offensichtlich etwas in Schieflage geraten. Habe den Mut, Dir das einzugestehen und lass Dir dabei helfen, ein verlässlicherer Partner für die 13Jährige zu werden. Nehmt das Eingreifen des Jugendamtes als Chance.

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich lese hier leider nichts darüber, wie man dem Kind helfen möchte:-(
Die trinkt, kifft und hat noch dazu versucht, sich umzubringen, was man als einfachen "Hilfeschrei" abtut.
Vielleicht ist das Kind im Heim besser aufgehoben.
Ansonsten könnte man als Vater sich auch um Hilfe bemühen. Es gibt tolle Familienberatungsstellen, wo man dann als als Familie Hilfe bekommt.

Nur eins ist klar: einfach nur die Unterbringung im Heim abwehren und ansonsten weiter wie immer. Das wird Ihrer Tochter null helfen.
Natürlich will sie nicht ins Heim, aber sie wollte lieber ihr Leben in Gefahr bringen als noch länger SO mit Ihnen leben zu müssen. Denken Sie mal drüber nach. Der "Hilfeschrei" scheint bei Ihnen nicht ganz angekommen zu sein. Und fragen dann vielleicht lieber nicht mehr: wie kann ich das abwehren? Sondern lieber: wie kann ich meiner Tochter helfen?

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-- Editiert Yogi1 am 14.03.2015 05:52

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