Kind nach dem Wochenende Heim bringen

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)
Kind nach dem Wochenende Heim bringen

Hallo mein Name ist Sascha ich bin neu hier.
Ich lebe seit dem 18.12.2013 in Trennung wir haben ein gemeinsames Kind 5 1/2 Jahre alt.

Meine Frage wenn ich die kleine Sonntags um 18 Uhr nach Hause bringe und merke das meine EX Drogen genommen hat wie verhalte ich mich richtig? Lasse ich das Kind da nehme ich es wieder mit?

Vielen dank schon mal für die Hilfe

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo SaschaD1976,

Was sind bei dir "Drogen" ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Extacy Speed Lsd usw.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo SaschaD1976,

Ich bin kein Drogenexperte.

Wenn Gefahr für das Kindeswohl besteht, würde ich es

nicht bei der Mutter abgeben.

Mache mal einen Termin beim Jugendamt aus, und schildere

die Sachlage.

Möglichkeit wäre auch eine Beratung bei Caritas/Diakonie

Familienberatung.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ok vielen dank für den Rat

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Mhh, das ging jetzt ein bissl zu schnell für meinen Geschmack.

Also erstens wäre zu fragen, woher du weißt, dass die Kindesmutter Drogen nimmt. Und wenn dies gesichert ist, dann ist zu fragen ob, du das auch beweisen kannst.


Also die Idee, einfach so eben mal beim Jugendamt aufzuschlagen und dort zu behaupten, dass die Kindesmutter Drogen nimmt, die Idee ist vielleicht nicht unbedingt so richtig gut. Im dümmsten Fall wird die Kindesmutter nämlich alles abstreiten und behaupten, dass der Kindesvater sie einfach anschwärzen will! Und schon geht der Schuss nach hinten los.

Wenn es aber wirklich einen massiven Drogenmissbrauch gibt, dann führt am Jugendamt kein Weg vorbei.

Die Frage ist nur, was du in diesem Fall dann erreichen willst.

Willst du das Kind zu dir nehmen. Das geht nur, wenn du dazu die finanziellen Mittel und die Zeit hast. Das kann je nach Alter des Kindes ganz schön teuer sein.

Oder willst du, dass das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden soll. Da sind aber oft Probleme vorprogrammiert, weil die Pflegefamilie u.U. nicht unbedingt ein Interesse daran haben wird, den Kontakt mit den leiblichen Eltern zu fördern, wenn die Mutter drogenabhängig ist.

Also, ich würde hier empfehlen, erst einmal genau nachzudenken, wie die Sache liegt und was du erreichen möchtest. Und erst dann solltest du aktiv werden. Vor überhasteten und unüberlegten Aktionen beim Zurückbringen des Kindes würde ich dringend abraten!

-- Editiert Marcus2009 am 12.01.2014 13:54

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#6
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja natürlich will ich das Kind zu mir nehmen habe die Zeit und die Mittel.......

Jetzt stellt sich für mich die frage wie Beweise ich das?



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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Ja natürlich will ich das Kind zu mir nehmen habe die Zeit und die Mittel.......


Na, das ist doch schon einmal eine Aussage.

Wenn du das Kind ganz zu dir nehmen möchtest, dann wäre zunächst mal zu fragen, wie sich die Kindesmutter dazu stellt. In den meisten Fällen ist die nicht so unbedingt begeistert von der Idee!

Wenn das nicht einvernehmlich funktioniert, dann musst du das vor einem Familiengericht auskaspern. Und dazu musst du das Jugendamt auf deiner Seite haben. Wenn es aber klare Beweise für einen massiven Drogenmissbrauch gibt und du wirklich finanziell und zeitlich das Kind besser betreuen kannst, dann sollte das Jugendamt schon zu gewinnen sein. Die haben nämlich kein Interesse, sich unnötig Arbeit mit einer drogenabhängigen Mutter zu schaffen! *grins*

Deine Frage WIE man den Drogenmissbrauch nun beweisen kann, die kann dir hier niemand beantworten. Gibt es Zeugen? Ist die Frau straffällig geworden? Hat sie ein Verfahren nach dem BTMG am Hals, hat sie Therapien gemacht und möglicherweise abgebrochen, etc. etc. ... mangels hellseherischer Fähigkeiten kann ich dir keinen Rat geben, wie du den Drogenmissbrauch nachweisen kannst. Das könnte sich recht schwierig gestalten! Und da wird dein Einfallsreichtum gefragt sein!

Und natürlich wäre es gut, wenn du in der Angelegenheit einen fähigen Fachanwalt für Familienrecht einschalten könntest. Allerdings nur, wenn du es dir auch wirklich leisten kannst.


-- Editiert Marcus2009 am 12.01.2014 15:14

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#8
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Anwalt habe ich, sie ist nie mit BTM erwischt worden....leider.

Ich sehe wenn sie was genomment hat und beweise wie Fotos usw. sind ja vor Gericht nicht aussagekräftig oder?





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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Was sollte denn ein Foto auch beweisen? Wenn die Frau nicht gerade auf dem Boden liegt und Schaum vor dem Mund hat! *grins*

Du musst schon harte Fakten bringen! Der bloße Anschein ist wertlos!

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#10
 Von 
Maliya
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 20x hilfreich)

wenn es wirklich in flagranti wäre, würde ICH direkt die polizei rufen...was braucht man noch an Beweisen?

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#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
würde ich als Vater die Kindesmutter im Rausch antreffen, würde ich auf keinen Fall das Kind allein bei ihr lassen, Beweislage hin oder her.
Ein Besuch beim JA und ein Hinweis auf die Gefährdung des Kindeswohls halte ich für angebracht. Allerdings mit konkreten Fakten unterlegt. Nicht etwa die Mutter nimmt dies und das, ich sehe das sofort wenn sie etwas genommen hat, sondern konkret am 11.01,2014 um 17 Uhr traf ich die Mutter berauscht an (Anzeichen des Rausches schildern: Sprachstörungen, Wanken, ungewöhnliche Gemütszustände), ich sah das Wohl des Kindes gefährdet und habe es wieder mitgenommen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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