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Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?

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Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?

Hallo,

M (Mann) und F (Frau) sind seit 7 Jahren verheiratet und haben drei gemeinsame Kinder (7,5,3 Jahre). F hat noch ein Kind (K) mit in die Ehe gebracht, das jetzt 18 Jahre geworden ist. K ging bis vor ein paar Monaten noch zur Schule. Vor ein paar Monaten hat er die Schule verlassen (weil er eh nur noch sporadisch hingegangen ist) und wollte die Prüfungen (Quali) als externer machen (war mit der Schule so abgesprochen). Nun ja, die Prüfungen waren letzte Woche und wie zu erwarten war, ist er einfach nicht hingegangen.
Er weiss nicht, was er jetzt machen soll. Sämtliche Vorschläge (Lehre, Bufdi, Bundeswehr, FSJ (Inland/Ausland), berufsvorbereitendes Jahr) lehnt er ab.

M und F wollen im klar machen, dass er irgendwas machen muss. Auf keinen Fall darf er nur zu Hause rumhängen und gar nichts machen, sonst muss er ausziehen. K´s Antwort darauf, "dann zieht er halt aus". Aber es ist zu erwarten, dass er dass halt doch nicht macht.

Fragen:
- Da K kein Einkommen hat, wird er wohl auf dem freien Wohnungsmarkt nichts finden. M und F schwebt auch eher eine Art betreutes Wohnen/Wohngemeinschaft vor. Welche Möglichkeiten/Anlaufstellen gibt es?

- Wenn K keine Ausbildung macht, sind die Eltern ja nicht unterhaltspflichtig. Hab aber erfahren, wenn er Hartz 4 beantragt, holt sich das Amt das Geld von den Eltern wieder (solange das Kind unter 25 Jahre alt ist). Stimmt das? Wenn ja, wird das Einkommen von M (der ja nicht der Vater von K ist) für die Unterhaltsberechnung berücksichtigt? F hat nur einen 400€-Job. Der leibliche Vater von K hat bisher den Mindesunterhalt bezahlt.

- Wäre es auch möglich, mit K einen Mietvertrag abzuschliessen (Untermieter). Er würde dann bei M und F weiter wohnen. Könnte er trotzdem Hartz 4 beantragen? Wäre der leibliche Vater weiterhin unterhaltspflichtig?

- Wo kann man Unterstützung bekommen, um K klarzumachen, dass es so nicht weitergeht? (Jugendamt...?)


Danke für eure Hilfe
Martin

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von AlbertMinrich am 10.07.2011 18:31
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>Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?
Nachtrag: Wenn´s tatsächlich hart auf hart kommen sollte, also K muss ausziehen, tut es aber einfach nicht. Wie kriegt man ihn aus der Wohnung? Räumungsklage, Polizei?

Danke
Martin

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von AlbertMinrich am 10.07.2011 18:33
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?
quote:
M und F schwebt auch eher eine Art betreutes Wohnen/Wohngemeinschaft vor. Welche Möglichkeiten/Anlaufstellen gibt es?

Für volljährige eher weniger was in Richtung betreutes Wohnen.
Das fehlende Einkommen ist für eine Wohnungssuche auch nicht so relevant, da nach seinem Rausschmiss die Kosten für eine angemessen Bleibe vom Sozialstaat getragen werden.

quote:
Stimmt das?

Solange er mit unter 25 Jahren bei euch wohnt, geht man von einer Bedarfsgemeinschaft aus.
Um seine Ansprüche dann zu berechnen, werden die insgesamt verfügbaren Einkünfte zur Berechnug herangezogen.
Sobals er aber aus der Bude raus ist, besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft mehr.

quote:
Wäre der leibliche Vater weiterhin unterhaltspflichtig?

Ab Volljährigkeit besteht keine Unterhaltspflicht mehr, solange der Sohn keine Bedürftigkeit nachweisen kann.
Und das wird er wohl nicht können, wenn er nur rumgammelt.

quote:
Er würde dann bei M und F weiter wohnen.

Deswegen wird auch weiterhin eine Bedarfgemeinschaft vermutet werden.

quote:
Wo kann man Unterstützung bekommen, um K klarzumachen, dass es so nicht weitergeht? (Jugendamt...?)

Der erste und wichitgste teil der Initiaitve muss wohl von euch und dem Sohn ausgehen.
Alle weiteren Ansprechpartner sind auf Kooperation angewiesen.


von Nick_19 am 10.07.2011 18:49
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
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>Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?
Hallo

quote:
Nachtrag: Wenn´s tatsächlich hart auf hart kommen sollte, also K muss ausziehen, tut es aber einfach nicht. Wie kriegt man ihn aus der Wohnung? Räumungsklage, Polizei?
Hausverbot aussprechen und wenn das so nicht geht, dann die Politzei rufen, die ihn dann des Hauses verweisen würde...

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von lesen-denken-handeln am 10.07.2011 18:56
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
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>Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?
Sie können sich jederzeit an das Jugendamt wenden, das ist ja auch für Volljährige zuständig. Dort können Sie sich beraten lassen, was möglich ist.
Je nach Reife gibt es verschiedene Wohnmöglichkeiten auch für Volljährige bis 21 Jahre. Viele sind schließlich auch in dem Alter noch nicht in der Lage, ihr Leben in die Hand zu nehmen.


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von hamburgerin01 am 10.07.2011 20:37
Status: Tao (10052 Beiträge)
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>Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?
quote:

Solange er mit unter 25 Jahren bei euch wohnt, geht man von einer Bedarfsgemeinschaft aus.
Um seine Ansprüche dann zu berechnen, werden die insgesamt verfügbaren Einkünfte zur Berechnug herangezogen.
Sobals er aber aus der Bude raus ist, besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft mehr.


Sorry, hab die Frage falsch gestellt. Mal angenommen, er zieht aus und beantragt Hartz 4. Das bekommt er vom Sozialamt, ebenso wird seine Miete bezahlt.
Und das Sozialamt kann sich das Geld von seinen Eltern wiederholen, solange er unter 25 ist. Stimmt das?
Wenn ja, wird ja wahrscheinlich geprüft, wieviel verdient seine Mutter, wieviel sein (leiblicher) Vater und wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Ist für diese Berechnung das Einkommen von M relevant?

Danke
Martin

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von AlbertMinrich am 10.07.2011 22:37
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?
quote:
Und das Sozialamt kann sich das Geld von seinen Eltern wiederholen, solange er unter 25 ist. Stimmt das?

Ihr seit grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit für ihn verantwortlich.
Darüber hianus muss er eine Unterhaltsberechtigung nachweisen.
Das könnte er aber nur, wenn er sich in einer Ausbildung oder ähnlichem befindet.


von Nick_19 am 10.07.2011 22:57
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 45 User(n) bewertet)
 
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>Kind ist jetzt 18 und hängt nur rum. Was tun?
"Und das Sozialamt kann sich das Geld von seinen Eltern wiederholen, solange er unter 25 ist. Stimmt das?"

Nein, das stimmt nicht. Es ist möglich, dass das Jobcenter dies versuchen wird, dennoch fehlt dafür die Rechtsgrundlage.

Rechtsgrundlage für den Unterhalt findet sich im Familienrecht. Und da ist gängige Rechtssprechung, dass Eltern nur Unterhalt zahlen müssen, wenn ihr Kind zügig eine Ausbildung absolviert.
Sollte das Jobcenter sich bei Antragstellung Ihres Sohns an Sie wenden, machen Sie einfach keine Angaben und verweisen darauf, dass Sie nicht unterhaltspflichtig sind.


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von hamburgerin01 am 10.07.2011 23:01
Status: Tao (10052 Beiträge)
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