>Kfz gekauft ohne vertrag
Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch ein Vertrag und den hat Sie geschlossen. Einfach den Wagen wieder abholen geht nur wenn das vereinbart wurde (bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des VK)
Sie hat solange das nicht ausgeschlossen wurde Gewährleistung kann aber deswegen nicht irgendwas reparieren lassen und dann Geld wollen.
Ein Loch in der Scheibe ist wohl kein Gewährleistungsschaden, denn den kann man ja selber sehen. Der Tacho wäre einer gewesen.
Ob sich bei 300€/160 lohnt zu streiten ? Muss man selbst beurteilen. Der Rechtsstreit wird teurer und eine aufs Maul wird es wohl auch geben (stehst du daneben für dich wohl auch). Vor allen muss man das alles beweisen, denn kein Mensch glaubt das es für 160 ne Scheibe und nen Tacho irgendwo gibt.
Wenn man so wenig "Ahnung" hat sollte man keine größeren Geschäfte tätigen.
Wusste man bereits vor Kauf das man eh niemals zahlen kann, nennt man das übrigens Betrug.
Zahle die 300 Euro und lerne daraus...
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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 21.06.2012 15:05
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