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Kfz gekauft ohne vertrag

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Kfz gekauft ohne vertrag

Hallo ihr lieben, ich hab mal ne frage.


Folgendes meine Freundin hat vor kurzer Zeit ein Auto gekauft,
ohne Vertrag etc, nun war irgendwie ausgemacht das sie in raten zahlt sobald sie ihr gehalt bekommt. nun hat sie dieses aber noch nicht und jetzt standen fünf halbstarke bei ihr vor der tür.
Das auto ist bereits auf ihren namen umgemeldet und sie hat auch den brief. mängel die das fahrzeug hatte wurden ihr nicht alle mitgeteilt und sie hat aber schon reperaturen gemacht an diesem auto was sie insgesammt schon fast 160 euro gekostet hat. bezahlen soll sie für das auto wohl 300.


Meine Frage was hat sie zu befürchten

Das Auto will der Verkäufer jetzt zurück haben aber ohne die summe zu bezahlen die schon repariert worden sind


danke euch schon mal

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-- Editiert mama2002 am 20.06.2012 18:27


von mama2002 am 20.06.2012 18:05
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1002 weitere Beiträge zum Thema "gekauft".


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>Kfz gekauft ohne vertrag
quote:
Das Auto will der Verkäufer jetzt zurück haben aber ohne die summe zu bezahlen die schon repariert worden sind

Ihre Freundin könnte einen Anspruch auf Verwendungsersatz gem. § 347 II 1 BGB haben. Dafür müsste es sich aber um "notwendige Verwendungen" gehandelt haben.

Verwendungen sind vermögenswerte Maßnahmen, die der Sache zugute kommen. Notwendig ist einer Verwendung, wenn sie zur Erhaltung der Sache oder Sicherung ihrer Nutzungsmöglichkeit objektiv erforderlich ist.

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-- Editiert hamburger-1910 am 20.06.2012 19:09


von hamburger-1910 am 20.06.2012 19:08
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
Naja sie den tachoantrieb reparieren lassen weil der tacho nicht ging und die windschutzscheibe weil zwei steinschläge im sichtbereich waren.

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von mama2002 am 20.06.2012 19:15
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
quote:
Naja sie den tachoantrieb reparieren lassen weil der tacho nicht ging und die windschutzscheibe weil zwei steinschläge im sichtbereich waren.

Der Wagen konnte ohne einen funktionsfähigen Tachometer m.E. nicht im Straßenverkehr betrieben werden. Ggfs. käme aber auch eine "nützliche Verwendung" gem. § 996 BGB in Betracht.

Der Austausch der Windschutzscheibe infolge eines Steinschlagschadens dürfte m.E. notwendig gewesen sein.

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von hamburger-1910 am 20.06.2012 19:48
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
Na ie gesagt sie hat alles getauscht auch die rechnungen zu liegen, der tacho hat ja nichts angezeigt weder kilometer noch geschwindigkeit.
Aufgefallen ist es ihr auch nur als sie das auto nach hause brachte und sich auf dem tacho nichts bewegte.
Sie weiß nicht mal ob die kilometer die drauf stehen dem auch entsprechen

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von mama2002 am 20.06.2012 20:00
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
quote:
hat vor kurzer Zeit ein Auto gekauft, ohne Vertrag etc,

Glaube ich irgenwie nicht



quote:
nun war irgendwie ausgemacht

Aha, also doch mit Vertrag

Gibt es noch gehaltvolleres als 'irgendwie ausgemacht'???



quote:
Meine Frage was hat sie zu befürchten

Das der Verkäufer sie auf Zahlung verklagt, eine Strafanzeige wegen Betruges/Unterschlagung könnte er machen, beim nächsten mal schickt er 10 Halbstarke ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 20.06.2012 20:04
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
Ich kann nur das wiedergeben was sie mir gesagt hat, das wurde wohl am Telefon besprochen mit dem Geld.
Schriftliches hab ich nicht gesehen nur den Brief und den Fahrzeugschein.
Und mitbekommen hab ich nur live das mit den fünf Leuten die vor der Tür standen bei ihr.



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von mama2002 am 20.06.2012 20:13
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
Bei so wenig Informationen sind die Aussagen eher spekulativ.
Versuche mal mehr Details in Erfahrung zu bringen.



quote:
Und mitbekommen hab ich nur live das mit den fünf Leuten die vor der Tür standen bei ihr.

Die wollten eigentlich was genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 20.06.2012 22:00
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
Ein mündlicher Kaufvertrag ist auch ein Vertrag und den hat Sie geschlossen. Einfach den Wagen wieder abholen geht nur wenn das vereinbart wurde (bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des VK)

Sie hat solange das nicht ausgeschlossen wurde Gewährleistung kann aber deswegen nicht irgendwas reparieren lassen und dann Geld wollen.

Ein Loch in der Scheibe ist wohl kein Gewährleistungsschaden, denn den kann man ja selber sehen. Der Tacho wäre einer gewesen.

Ob sich bei 300€/160 lohnt zu streiten ? Muss man selbst beurteilen. Der Rechtsstreit wird teurer und eine aufs Maul wird es wohl auch geben (stehst du daneben für dich wohl auch). Vor allen muss man das alles beweisen, denn kein Mensch glaubt das es für 160 ne Scheibe und nen Tacho irgendwo gibt.

Wenn man so wenig "Ahnung" hat sollte man keine größeren Geschäfte tätigen.

Wusste man bereits vor Kauf das man eh niemals zahlen kann, nennt man das übrigens Betrug.

Zahle die 300 Euro und lerne daraus...

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 21.06.2012 15:05
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
Wie kann man ein Auto kaufen, wenn man 300 Euro schon in Raten abstottern muß? Die Geschichte kommt mir merkwürdig vor.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."


von bear am 21.06.2012 23:37
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Kfz gekauft ohne vertrag
300 Euro in Raten, was ist dann noch mit Steuer und Versicherung? Nee, nee.


Und ein nichtfunktionierender Tacho und Steinschlag in der Scheibe sollten auch einem Laien bei Probefahrt auffallen!

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von MarkusMa am 22.06.2012 12:17
Status: Unsterblich (1062 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 27 User(n) bewertet)


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