Kfz-Stellplatz vermieten auf eigenem Grundstück

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
freebie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Stellplatz vermieten auf eigenem Grundstück

Ich vermiete zwei Stellplätze u.a. auch für Wohnmobile. Diese befinden sich auf einem Parkplatz eines Privatgrundstück draussen (also keine Garage) und das Grundstück ist nicht komplett umzäunt oder mit Tor geschlossen, d.h. es könnte jemand einfach drauflaufen.
Die Frage dazu wäre, wer haftet falls den Wohnmobilen einen Schaden entstehen würde wie Einbruch oder Diebstahl und bin ich verpflichtet darauf aufzupassen wenn es auf dem Hof steht? Ein Wohnwagen darf wohl auch nur "angemeldet" also mit Nummernschild abgestellt werden.
Kann ich mich ggf. mit einem Satz in den AGBs der Vermietung absichern oder auf dem Parkplatz ein Schild: Parken auf eigene Gefahr?
Hier bei uns in der Gegend macht man noch solche Sachen mit Handschlag, aber in diesem Fall wäre wohl eine Mietvertrag für den Stellplatz anzuraten.
Freue mich auf nette Antworten.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Kann ich mich ggf. mit einem Satz in den AGBs der Vermietung absichern oder auf dem Parkplatz ein Schild: Parken auf eigene Gefahr?

Mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag kann man sich absichern. Ein Schild alleine wird wohl zu wenig sein, weil Sie im Streitfall nicht beweisen können, dass der Mieter das Schild vor(!) Unterzeichnung des Mietvertrags gesehen hat.

Zitat:
Ein Wohnwagen darf wohl auch nur "angemeldet" also mit Nummernschild abgestellt werden.

Zum einen weil ein nicht angemeldeter Wohnwagen schnell als Schrott angesehen wird und Sie dann ein Problem wegen unerlaubter Abfallagerung haben. Zum anderen weil ein nicht angemeldeter Wohnwagen nicht versichert ist. Stellen Sie sich vor, bei einem kräftigen Sturm kippt der Wohnwagen um und beschädigt Fahrzeuge, die daneben geparkt sind.

Zitat:
aber in diesem Fall wäre wohl eine Mietvertrag für den Stellplatz anzuraten.

Ja, ganz eindeutig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von freebie):
Ein Wohnwagen darf wohl auch nur "angemeldet" also mit Nummernschild abgestellt werden.
Auf einem Privatgrundstück? Das wäre mir jetzt aber neu. Wo soll das denn verankert sein?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Auf einem Privatgrundstück?


Das kommt darauf an, wie dieses Privatgrundstück gestaltet ist, bzw. ob es deutlich erkennbar vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist.

Ein Privatparkplatz am Straßenrand ist z.B. öffentlicher Verkehrsraum, und dort dürfen dann auch nur angemeldete Fahrzeuge stehen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
freebie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

es kommt also darauf an wie es vom öffentlichen raum getrennt ist - eigentlich garnicht. es läuft ein zaun an einer seite entlang der aber nicht geschlosse ist. also doch öffentlicher Verkehrsraum. Wer haftet in dem Fall dann falls was wäre? Ich möchte mich nur absichern aber eigentlich passiert hier so was nicht. Vielleicht gibt es einen Gesetzestext der so etwas erklärt?
Danke für eure Antworten

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Der Zaun braucht nicht geschlossen zu sein. Es reicht, dass es ein Privatgrundstück ist welches vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten das zu erreichen wie z.B. Zaun, Hecke, Graben, Schilder mit "Privatgrundstück, Zutritt verboten" oder sonstige Absperrungen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Hört sich für mich auch so an, dass es sich hier nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Wie schon erwähnt, braucht das nicht hermetisch abgeriegelt sein. Es reicht, dass es für Außenstehende klar erkennbar abgegrenzt ist

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber was wird denn hier wieder für ein Unsinn geschrieben?

Auf einem Privatgrundstück darf man so gut wie alles abstellen, und dabei ist es auch völlig egal ob es als Privatgrundstück erkennbar ist oder nicht (sogar öffentlich gewidmet Flächen sind OK - siehe die zahlreichen Autohändler). Allenfalls muss man darauf achten, dass keine Gefahr von den Gegenständen ausgeht (etwa durch Glassplitter aus eingeschlagenen Scheiben - dabei immer auch an spielende Kinder denken).

Zur Haftung für Schäden (Einbruch, Sturm etc.): Das ist praktisch immer das Risiko desjenigen, der das Fahrzeug dort abgestellt hat. Nur wenn die Schäden selbst in der Verantwortung des Vermieters liegen (im Parkhaus stürzt die baufällige Decke ein, ein maroder Baum stürzt um etc.) ist es anders.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
freebie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke Stefan,
Über dem Parkplatz drohnen zwei riesengrosse Birken. Dass heisst wenn also ein Ast abfällt durch Sturm dann könnte ich als Vermieter belangt werden. DA könnte ich doch auch eine Klausel in den Mietvertrag reinmachen, auf eigenen Gefahr oder unter Berücksichtigung von evtl. Schäden durch Umwelteinflüsse oder Sturm wie Astbruch nicht gehaftet wird.
Aber das wird wahrscheinlich wieder nicht zulässig sein sowas da rein zuschreiben bzw. nicht wirksam sein.
gibt es denn vielleicht einen Gesetzestext der das genau festlegt was ein Privatgrundstück ist oder nicht? ich finde das sehr schwammig was ich bis jetzt gefunden habe. ich finde es sieht sehr nach privat aus weil eine Scheune und ein Hof incl Wohnhaus dazu gehören und diese durch eine lange Einfahrt getrennt sind von anderen Grundstücken oder der Strasse. aber die Polizei hier vorort hat das schon mal mokiert gehabt, weil ich für 3 Wochen ein Auto ohne Nummernschilder stehen hatte. der Tatbestand wurde nachts um 00:04 festgestellt. Das heisst die örtlichen Polizisten sind nachts auf mein Grundstück gekrabbelt und haben mir einen Strafzeittel verpasst. Die haben es nicht als Privatgrundstück gesehen, Erklärung war kein komplett abgeschlossene Umzäunung müsste für ein Privatgrundstück vorhanden sein.
So jetzt wird wahrscheins ein Sh**storm losbrechen, aber, versteht ihr meine Verwirrung?
Abgesehen davon dass die echt nix zu tun haben sonst gelle. ;)

-- Editiert von freebie am 09.10.2017 14:57

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Auf einem Privatgrundstück darf man so gut wie alles abstellen, und dabei ist es auch völlig egal ob es als Privatgrundstück erkennbar ist oder nicht (sogar öffentlich gewidmet Flächen sind OK - siehe die zahlreichen Autohändler).
. Richtig. Eine Abgrenzung ist aber natürlich hilfreich um anderen zu signalisieren, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, allerdings nicht vorgeschrieben.

Zitat (von freebie):
DA könnte ich doch auch eine Klausel in den Mietvertrag reinmachen, auf eigenen Gefahr oder unter Berücksichtigung von evtl. Schäden durch Umwelteinflüsse oder Sturm wie Astbruch nicht gehaftet wird.
Das wird nicht funktionieren. Du hast den Baum dennoch so zu pflegen, dass keine Gefahr von diesem ausgeht. Erkennbar morsche Äste sind von dir zu entfernen.

Zitat (von freebie):
Das heisst die örtlichen Polizisten sind nachts auf mein Grundstück gekrabbelt und haben mir einen Strafzeittel verpasst. Die haben es nicht als Privatgrundstück gesehen, Erklärung war kein komplett abgeschlossene Umzäunung müsste für ein Privatgrundstück vorhanden sein.
Deshalb ist es hilfreich, dass man erkennen kann, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Ich vermute mal, dass du den Strafzettel abwehren konntest. Dennoch würde ich an deiner Stelle für eine Abgrenzung sorgen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Über dem Parkplatz drohnen zwei riesengrosse Birken. Dass heisst wenn also ein Ast abfällt durch Sturm dann könnte ich als Vermieter belangt werden.
Ja. Und zwar wenn du die Bäume nicht wie vorgeschrieben regelmäßig überprüfst (was man beweissichern sollte, etwa in einem Prüfbuch).
Außerdem sollte man - sowieso - eine Haftpflichtversicherung haben, damit ist man auf der sicheren Seite.

Zitat:
DA könnte ich doch auch eine Klausel in den Mietvertrag reinmachen, auf eigenen Gefahr oder unter Berücksichtigung von evtl. Schäden durch Umwelteinflüsse oder Sturm wie Astbruch nicht gehaftet wird.
In der Regel entbinden solche Klauseln nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Wenn dann müsstest du beispielsweise die Birken mit vermieten.

Zitat:
Das heisst die örtlichen Polizisten sind nachts auf mein Grundstück gekrabbelt und haben mir einen Strafzeittel verpasst. Die haben es nicht als Privatgrundstück gesehen,
Es spielt gar keine Rolle wie die das gesehen haben, privat ist privat.
Die ganze Sache mit dem "abgeschlossen" betrifft ganz andere Dinge, etwa Hausfriedensbruch oder betrunken/ohne Fahrerlaubnis fahren.
Was eventuell noch von Belang sein könnte ist die Beleuchtung. Im öffentlich Raum muss man die nämlich sicherstellen, und das gilt womöglich auch auf zugänglichen(!) Privatgrundstücken.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von freebie):
Die haben es nicht als Privatgrundstück gesehen, Erklärung war kein komplett abgeschlossene Umzäunung müsste für ein Privatgrundstück vorhanden sein.

Diese Erklärung ist Unfug. Deshalb gibt es da ja noch eine übergeordnete Instanz namens Gericht die so was dann eigentlich richtigstellen sollte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
freebie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben auf der kompletten Strasse über 3 km die zum Hof führt keine Beleuchtung. Un in der Tat ist diese Erklärung Unfug, aber man muss halt auch sehen woher sie kam. Von der Polizei höchstpersönlich.
Vielen Dank für all die Antworten.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir haben auf der kompletten Strasse über 3 km die zum Hof führt keine Beleuchtung.
Demnach muss alles was dort steht beleuchtet sein/werden.
Und wenn der Stellplatz wie öffentlicher Verkehrsraum aussieht (insbesondere nachts) dann die Fahrzeuge - oder Gegenstände - dort vielleicht auch (denk mal an landwirtschaftliches Gerät, wo man sich womöglich aufspießen kann).

Das hat aber nichts damit zu tun, dass man keine nicht angemeldeten Fahrzeuge stellen darf, das darf man, eindeutig.

Was mir noch eingefallen ist: Es mag Gemeindesatzungen geben, die öffentlich sichtbar geparkte aber nicht zugelassene Fahrzeuge verbieten (etwa in Tourismus- oder Kurgebieten). Ob das dann wirklich rechtens ist ist wieder eine andere Frage.
Außerdem kann noch die Bodenbeschaffenheit eine Rolle spielen (Sand, Rasen etc.).

Zitat:
Das heisst die örtlichen Polizisten sind nachts auf mein Grundstück gekrabbelt und haben mir einen Strafzeittel verpasst.
Mit was für einem Tatbestand?

Zitat:
Von der Polizei höchstpersönlich.
Ja und? Die Polizei steht auch nicht über dem Gesetz.
Und die Herren dürfen sich auch mal irren.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen