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Kfz-Schein im Handschuhfach: Versicherung muss bei Diebstahl zahlen

Von 16.10.2010 | Ratgeber - Versicherungsrecht | 1059 Aufrufe
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Versicherung, Kfz-Schein

Teilweise war es bislang strittig, ob die Kfz-Kasko-Versicherung leistungspflichtig ist, wenn der Versicherungsnehmer den Kfz-Schein im Auto belässt und das Fahrzeug gestohlen wird. So hatte es auch eine Assekuranz gesehen und die Zahlung auf das entwendete Fahrzeug verweigert. Zu Unrecht, wie nunmehr das OLG Oldenburg (Urteil vom 23.06.2010, Aktenzeichen 5 U 153/09) meinte.

Denn dadurch, dass der Versicherungsnehmer den Kfz-Schein im Handschuhfach belasse, liege keine grobe Fahrlässigkeit vor und es werde  - so dass OLG - auch keine Gefahrenerhöhung vorgenommen. Vielmehr habe der Täter im Zweifel den Diebstahlentschluss bereits vorher und nicht wegen des ihm ja zunächst gar nicht bekannten Kfz-Scheins im Handschuhfach gefasst.

Es lohnt sich also, bei entsprechender Weigerung der Kasko-Versicherung unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Oldenburg die Versicherungsleistung einzufordern.

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