Kfz-Halter gibt den Schlüssel nicht heraus

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Kfz-Halter gibt den Schlüssel nicht heraus

Hallo Fories!

Ich hab seinerzeit für meine Noch-Schwiegermutter eine Kfz-Finanzierung unterschrieben.

Sie war bis dato Nutzerin des Wagens und hat auch die Raten bezahlt.

Nun wird sie schludrig mit der Ratenzahlung und macht auch keinerlei
Anstalten den Wagen trotz Aufforderung meinerseits den Wagen umzumelden, geschweige denn sich mit der Bank dahingehend zu einigen, dass sie in
die Finanzierung einsteigt, was ihr sicherlich auch nicht leicht fallen wird, aufgrund
einiger negativer Schufa-Einträge.

Ich aber möchte aus der Sache raus, da ich mittlerweile schlechte Erfahrungen
damit gemacht habe.

Nun habe ich, da sie zu keiner Regelung bereit ist, die Schilder vom Auto abmontiert.. nun steht der Wagen an der Straße, und ich kann absehen, wann eine Plakette der Polizei darankleben wird. Nur, wie soll ich ohne Schlüssel den Wagen von der Stelle bekommen?? Meine Noch-Schwiegermutter wird ihn mir nicht geben.

Bin ratlos...

Bibbs

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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#2
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

hier ist m.E. entscheidend wer im Kaufvertrag steht. Eine Finanzierung alleine ist kein Eigentumsnachweis. Sollte Ihre Noch-Schwiedermutter im Kaufvertrag stehen würde ich an Ihrer Stelle umgehend die Kennzeichen wieder anschrauben, nicht das Sie dadurch noch Ärger bekommen.

Gruß
DemIhm

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#3
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Also normalerweise nimmt die Bank den Brief als Sicherheit. Am besten geht man zur Bank löst den Kredit auf, bekommt die Papiere. Danach lässt man das auto abschleppen und neue Schlösser einbauen. Damit ist die Sache erledigt.

quote:
Ich hab seinerzeit für meine Noch-Schwiegermutter eine Kfz-Finanzierung unterschrieben.


Oder war das ne Bürgschaft, dann ist man der Depp der die Raten zahlt.

K.

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#5
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Im Kaufvertrag stehe ich.
Und das sie eben den Wagen verbeult und verkratzt
abgibt, davor hab ich natürlich Angst... weil dann ich
zahlen darf..

Natürlich spricht sie nicht mehr mit mir, daher kann ich
sie ja nicht nach dem Schlüssel fragen..

Und Geld den Kredit abzulösen habe ich momentan
auch nicht...

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wer hat den Brief, wer hat einen Kredit laufen.Gibt mit der Schw.Mutter nen Vertrag ?

1. Wer den Kredit als kreditnehmer unterschrieben hat, zahlt den Kredit ganz alleine. Oder er kann oder nicht ist egal

2. wer den Brief hat und evtl auch noch drin steht ist Besitzer des Fahrzeugs

3. Wenns einen Vertrag zwischen den beiden Parteien gibt - was steht drin

4. Nächste Werkstatt nehmen, Wagen abschleppen lassen, öffnen und dann das Fahrzeug verkaufen, von dem Geld Schulden zahlen. Sache erledigt


K.

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#7
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

also, Kaufvertrag, Finanzierung und die Fahrzeugpapiere sind alle auf Sie ausgestellt. Sie haben das Auto Ihrer Noch-Schwiegermutter (geiles Wort) also nur geliehen.

Dann sollten Sie Ihre No-Schwi schriftlich und mit Fristsetzung dazu auffordern das Fahrzeug, die Papiere und sämtliche Schlüssel an Sie zu übergeben.

Sollte sich Ihre Schwiegermutter weigern und dieser Aufforderung nicht nachkommen wäre dies m.E. eine Unterschlagung. Kratzer und Beulen die evtl. von Ihr mutwillig verursacht werden, sollten Sie dann ggf. zur Anzeige bringen.

Gruß
DemIhm

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#8
 Von 
bibbs
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Den Brief hat die Bank, alle Papiere laufen auf meinen Namen, nur
die Versicherung für das Auto nicht, die Raten hat meine No-Schwiegermutter
(noch besseres Wort ;-)) bisher immer bezahlt.

Eine Nutzungsvereinbarung gibt es nicht.

Sie wird einfach wie immer nicht auf eine Fristsetzung meinerseits
reagieren, das kenne ich jetzt schon zur Genüge...

Wie kann ich dem Abschlepper klarmachen, dass es mein Auto ist?
Die dürfen doch ohne Nachweis nicht einfach so ein Auto abschleppen..

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Zulassungsstelle Kopie besorgen bzw. Ersatz ausstellen lassen, oder Bank könnte auch Kopieren.
Dann den Wagen kassieren und auf Privatgeländer abstellen. Am besten gleich abmelden.

K.

P: Selber Scheibe einschlagen und wegschieben geht auch

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#10
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
abschleppen kostet nicht gerade wenig.


Ist das ein 5 Euro Wagen ?
Wieviel ist denn schon bezahlt ? Was ist noch offen. Was ist der Wagen heute Wert.

Um was gehts eigentlich ? wer ärgern wen.

Der Wagen braucht neue Papiere, Schlüssel und muss weggenommen werden. Dann verkaufen Kredit ablösen und dann Ende.
Wenns dann doch noch ne Einigung gibt nur gegen Erstattung der Kosten

K.

P.S. Man macht NIEMALS Verträge für andere, und auch keinen fall ohne irgendwas schriftliches




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#12
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Auch ne schöne Bezeichnung: Meine zukünftige Ex Schwiegermutter...

In Ihrer Sache. Melden Sie den Wagen bei der Polizei als unterschlagen. Sie selber müssen dann nichts mehr machen- außer ganz schnell die Kennzeichen wieder dran. Die Behörden sollten das Fzg dann sicherstellen und wenn die Angelegenheit geklärt ist, ihnen wieder aushändigen.



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" --- OO ---"

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Melden Sie den Wagen bei der Polizei als unterschlagen


Na das geht nach hinten los. Der Wagen ist ja "geliehen", den Vertrag muss man erst mal kündigen. Auch wenn der Vertrag mal mündlich geschlossen wurde. Wenn er gekündigt ist und der Wagen nicht herausgegeben wird ,wird daraus keine Straftat sondern nur ein zivilrechlicher Streit der ewig dauert.

Also ausrechnen was nach abschleppen, Schlössel wechslen und Verkauf rauskommt und ob es für die Restschuld reicht. Dann ist das doch kein Problem mehr.

K.


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#14
 Von 
Grikape
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte mal eine ähnliche Situation. Ich war der Eigentümer und habe die Raten bezahlt. Das Auto habe ich auch nicht zurück bekommen- trotz mehrer Aufforderungen. Polizei hatte gleich abgewunken. Also ein Anruf beim Autohaus- Nachschlüssel bestellt und das Auto "abgeholt". Erst in einer angemieteten Garage abgestellt und ein paar Wochen später bekam ich die Papiere und die Schlüssel. Ohne Schlösser austauschen und weitere Kosten. Dann habe ich es verkauft. Problem gelöst!


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