Die Millionen-Überweisungspanne der Staatsbank KfW nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers bleibt für die zuständigen Manager ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte die Ermittlungen ein, wie die Behörde mitteilte. Die Strafverfolger hatten wegen des Verdachts der Untreue gegen den KfW-Vorstand und den früheren Bereichsleiter für Risikokontrolle ermittelt. Es hätten sich jedoch "weder Beweise noch Indizien dafür ergeben", dass die Manager mit der Möglichkeit der Überweisung und dem Verlust des Geldes gerechnet hätten.
Die KfW hatte am Morgen des 15. September 2008 rund 320 Millionen Euro an Lehman Brothers überwiesen. Die US-Bank hatte an dem Montagmorgen kurz vor der Überweisung der KfW bei den zuständigen US-Behörden Insolvenzantrag gestellt. Der Pleiteantrag von Lehman sei für die beschuldigten Manager "völlig überraschend" gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In der Finanzwelt und der Öffentlichkeit sei damals bekannt gewesen, dass zuvor am Wochenende die US-Zentralbank, Lehman und andere Banken über Rettungsmöglichkeiten verhandelt hatten.
Zwar seien bei der KfW vor dem Septemberwochenende 2008 Probleme bei Lehman bekannt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Jedoch wurde bei der Staatsbank damals demnach eine Insolvenz von Lehman nicht in Betracht gezogen, "vielmehr wurde für möglich gehalten, dass die damals viertgrößte Investmentbank der Welt von einer anderen Bank übernommen" oder vom Staat gestützt wird. Deswegen seien bei der KfW die laufenden Geschäfte mit Lehman nicht eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die KfW unterhielt mit Lehman seit 1992 bestimmte Währungsgeschäfte. Teil dieser Geschäfte war die Überweisung am 15. September 2008. Im Zuge des Insolvenzverfahrens bei Lehman erhielt die KfW später wieder 200 Millionen Euro zurück.
7. September 2010 - 16.10 Uhr
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