Kenntnis der Volkswagen AG von den Manipulationsvorwürfen schon im Mai 2014

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Verbesserte Erfolgsaussichten für geschädigte Aktionäre auf kapitalmarktrechtlichen Schadensersatz

In der Vergangenheit hatte eine Vielzahl von Medienberichten auf eine frühere Kenntnis des Vorstands der Volkswagen AG von den Manipulationsvorwürfen hingedeutet. Nachdem der Konzern zunächst alle Vorwürfe vehement abgestritten hatte, folgt nun die Kehrtwende. Die Volkswagen AG räumt ein, dass Herr Martin Winterkorn bereits im Mai 2014 vom Abgasskandal informiert war. Dennoch sieht der Volkswagen-Konzern weiterhin keine Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Erstaunlicherweise geht der Konzern allerdings nach Medienberichten weiterhin davon aus, dass alle nach dem Aktienrecht relevanten Informationen erst am 18.09.2015 vorgelegen hätten.

Musterverfahren kostengünstigstes Verfahren der Rechtsverfolgung

Für die betroffenen Aktionäre, die ihre Aktien der Volkswagen AG nach dem Mai 2014 erworben haben, dürfte sich die Beweislage nun wesentlich gebessert haben. Nach dem Eingeständnis dürfte es dem Volkswagen-Konzern nun schwerer fallen sich gegen die erhobenen Ansprüche zu verteidigen.

Roman Podhorsky
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Geschädigte Aktionäre sollten es in Betracht ziehen, ihre Ansprüche am Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzumelden. Dieses auch als sog. „Sammelklage“ bezeichnete Verfahren hat im Gegensatz zum ordentlichen Klageverfahren den Vorteil, dass Anleger sich mit einem geringeren Kosten- und Prozessrisiko konfrontiert sehen. In den nächsten Monaten ist mit einer formellen Eröffnung des Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zu rechnen. Nach den Entwicklungen der letzten Monate dürften die Chancen auf die Erlangung eines kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzes wesentlich gestiegen sein.

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