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Kempten soll Straftaten von Soldaten im Ausland zentral verfolgen - 1/1
AFP vom 23.01.2012   |   682 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Kempten soll Straftaten von Soldaten im Ausland zentral verfolgen

Leutheusser-Schnarrenberger schlägt bayerischen Standort vor

Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz sollen künftig zentral von der Staatsanwaltschaft im bayerischen Kempten verfolgt werden. "Ich habe Kempten vorgeschlagen, weil dort schon heute die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Auslandseinsätze sitzt", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger auf AFP-Anfrage am Montag. "Die Spezialisten in Kempten werden ihre Erfahrungen jetzt bundesweit einbringen."

Über eine solche Schwerpunktstaatsanwaltschaft wird seit Jahren diskutiert. Im Gespräch waren dafür zuvor auch die Standorte Potsdam oder Leipzig. Anlass für die Debatte über eine zentrale Staatsanwaltschaft für Bundeswehrsoldaten war unter anderem die schwierige juristische Aufarbeitung der Bombardierung von zwei Tanklastzügen nahe dem afghanischen Kundus vor mehr als zwei Jahren.

Die Befürworter argumentieren, dass eine dauerhaft zuständige Behörde die Einsatzbedingungen der Soldaten besser einschätzen könne. Bislang war meist der Ort der Heimatkaserne des Soldaten ausschlaggebend für die Zuständigkeit und die Strafverfahren damit über das Bundesgebiet verteilt.




Auch Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die Neuregelung beende langwierige Zuständigkeitsprobleme. "Die spezialisierten Ermittler kennen sich in den militärischen Abläufen aus und bringen die notwendige Erfahrung für Ermittlungen im Ausland mit." Gegner einer Zentralisierung befürchten dagegen Sonderstrukturen zu Gunsten der Bundeswehr und Gefahren für die Unabhängigkeit der Rechtssprechung.

Der Kemptener FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae begrüßte den Entwurf von Leutheusser-Schnarrenberger, die zugleich Vorsitzende der bayerischen FDP ist. Kempten hat seit rund einem Jahr die Sonderzuständigkeit für alle bayerischen Verfahren im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen von Soldaten.

CDU, CSU und FDP im Bund hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag im Herbst 2009 vereinbart, eine "zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden", zu schaffen.

(AFP-Kontakt: CvD Bundespolitik, inland.deu@afp.com, 030 - 30876 - 221)

23.01.2012 - 15:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011


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