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Kellerraum nicht im Mietvertrag

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Kellerraum nicht im Mietvertrag

Hallo,

ich ziehe morgen um, war heute kurz in der Wohnung - allerdings ohne den Vermieter. Es gab bisher auch noch keine Übergabe, da der Vermieter erst nächste Woche Zeit hat.

Es hieß bei der Besichtigung und im Vertrag, dass die Waschmaschine im Keller aufstellen sei, in der Wohnung sei sie verboten. Ich habe keine Wasseranschlüsse im Keller finden können. Mir wurde damals ebenfalls zugesichert, dass ich es einen Kellerraum gibt, damit ich u.a. mein Rad abstellen kann. Einen Gemeinschaftsraum gibt es dafür nicht.

Einzige Möglichkeit: Jeder Wohnung ist mit einem Schild ein Kellerraum zugewiesen. Der, der demnach zu meiner Wohnung gehören würde ist mit einem Schloss versehen, zudem ich jedoch keinen Schlüssel bekommen habe. Im Mietvertrag wird kein Kellerraum erwähnt. Lediglich in der Hausordnung vrepflichten sich alle Mieter u.a. die Kellerflure u. Treppen sauber zu halten.


Ich besitze keine Privatnumemr von meinem Vermieter, kann ihn also erst am Montag wieder erreichen. Was würdet ihr mir raten? Kann ich den Kellerraum nutzen? Wenn nicht, kann ich die Maschine doch in die Wohnung stellen? (Dort wäre ein passender Wasseranschluss.)

(Das Schloss ist mit einer lockeren, rostigen Metallring an der Tür befestigt, den könnte man problemlos weiter weiten und das Schloss herausziehen ohne Tür oder Schloss zu beschädigen.)

Gruß
Ella

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-- Editiert am 08.07.2011 22:41

-- Editiert am 08.07.2011 22:49


von Esellasap am 08.07.2011 22:35
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Kellerraum nicht im Mietvertrag
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/waschmaschine.htm

Sie dürfen die Waschmaschine in Ihrer Wohnung aufstellen und benutzen, siehe Link.

Um weiteren Unklarheiten vorzubeugen, sollten Sie auch bald mit dem Vermieter abklären, welchen Teil des Kellers Sie nutzen dürfen und nicht nur putzen. Am besten schriftlich


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von hamburgerin01 am 09.07.2011 01:00
Status: Tao (10052 Beiträge)
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>Kellerraum nicht im Mietvertrag
quote:
Um weiteren Unklarheiten vorzubeugen, sollten Sie auch bald mit dem Vermieter abklären, welchen Teil des Kellers Sie nutzen dürfen und nicht nur putzen. Am besten schriftlich

Das wirdauf jeden Fall geklärt.
quote:

Hat denn die TE ihren genauen Wortlaut ihres Vertrags hier gepostet

Wie? Im Mietvertrag wird der Keller nicht erwähnt, auch nicht die Nutzung gemeinschaftlicher Räume. Davon gibt es einen, dort hängt aber nur die Wäsche zum Trocknen, Wassseranschlüsse gibt es dort auch nicht. Ich werde gleich mal einen der Nachbarn behelligen und nach den Nutzungsgewohnheiten vor Ort fragen. Denn irgendo muss ich die Waschmaschine ja unter stellen

Die Putzregeulung stammt aus der Hausordnung und hängt dem Vertrag an.

Danke für Eure Antworten!

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von Esellasap am 09.07.2011 07:26
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Kellerraum nicht im Mietvertrag
--- editiert vom Admin


von guest-12323.08.2011 15:08:53 am 09.07.2011 08:06
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>Kellerraum nicht im Mietvertrag
Wo hatte denn der ehemalige Mieter seine Waschmaschine ?

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von werner_r am 09.07.2011 08:20
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>Kellerraum nicht im Mietvertrag
Ich musste eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen (falls ein Wasserschaden vorkommt). Das empfinde ich als absolut okay, ich habe dann noch drauf hingewiesen, dass ich grundsätzlich nur Maschinen mit Aqua-Stop habe. Damit war alles klar. Abgesehen von dem Link, der gesetzt worden ist, es ist doch hirnrissig, Geschirrspüler zu akzeptieren und Waschmaschinen nicht. Wo ist der Unterschied? Beide Male Zufluss und Abfluss von Wasser. Bei meinen Mietern habe ich nur drauf geachtet, dass alle eine entsprechende Versicherung haben. Und das wars.

wirdwerden

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von wirdwerden am 09.07.2011 09:37
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Kellerraum nicht im Mietvertrag
quote:
Wo ist der Unterschied?

Lautstärke und Vibrationen?

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von galabaer am 09.07.2011 10:08
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