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Keller - mündliche Vereinbarung

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Keller - mündliche Vereinbarung

Ich habe eine Frage bezüglich eines Mietvertrages.

Angenommen in einem Mietvertrag steht: "Der Keller der zu der Wohnung gehört, wird nach Fertigstellung übergeben" und dem Mieter wurde bei Unterzeichnung mündlich versichert, dass der Keller (an dem momentan gearbeitet wird) im sagen wir mal April fertig sein wird. Und kurz nachdem der Mieter einzieht werden alle Arbeiten eingestellt und der Keller wird einfach nicht fertig. Hat der Mieter durch den Passus "nach Fertigstellung" keinerlei Handhabe?

Grüße

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von go303765-85 am 22.06.2011 13:25
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>Keller - mündliche Vereinbarung
--- editiert vom Admin


von guest-12323.08.2011 15:08:53 am 22.06.2011 16:40
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>Keller - mündliche Vereinbarung
Da im Mietvertrag steht dass der Keller erst nach Fertigstellung übergeben wird, kann ich wohl kaum die Miete kürzen...ich habe ja so unterschrieben und die Miete so akzeptiert, auch ohne Keller. Meine Frage ist ja, wie lange kann der Vermieter sich jetzt Zeit lassen...nach Fertigstellung kann ja auch bedeuten nie, wenn er ihn einfach nicht fertig stellt.

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von go303765-85 am 22.06.2011 17:10
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>Keller - mündliche Vereinbarung
Hmmm...weiß keiner einen Rat?

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von go303765-85 am 22.06.2011 22:07
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>Keller - mündliche Vereinbarung
--- editiert vom Admin


von guest-12328.06.2011 09:42:37 am 23.06.2011 09:57
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