KeineGeburts+keine Abstammungsurkunde;geboren in D
Moinsen,
"kurze" Schilderung des Falles:
Eltern sind beide Deutsche.
Kind geboren im Krankenhaus Ende der 60er, in Deutschland.
Kind hat bis heute keine Geburtsurkunde und kein Abstammungszeugnis (beides existiert auch bei den Behörden nicht).
Lediglich ein beglaubigtes Stück Papier des Krankenhauses mit einer "Fall"-Nummer.
Geburtsprotokoll der Klinik wurde gesichtet und Geburt ist dort eingetragen.
Recherche beim zuständigen Standesamt ergab folgendes: "Eintrag durch behördliche Mitteilung".
So steht es auch im Familienbuch.
Alle weiteren Familienmitglieder haben den Vermerk "Geburtsurkunde/Abstammungszeugnis".
Standesbeamter könne sich diese "Begründung" nur bei Umzug vorstellen, z.B. zwischen zwei Orten, jedoch nicht ein paar Straßen. Später würde dieser Vermerk dann aber korrigiert, durch das "neue" zuständige Standesamt.
Aber zeitnah zur Geburt wurde definitiv nicht umgezogen (mind. 5 Jahre nicht).
Dieser Eintrag wurde bis dato nie verändert.
Bei Volljährigkeit des KIndes hat die Mutter die Beantragung des Personalausweises geregelt (wollte sie unbedingt selber erledigen), ohne Beisein des Kindes, mit Vorlage des beglaubigten Beleges.
Als leibliche Eltern sind Mutter + Vater auf der "Existenzbescheinigung" benannt.
Eltern sowie Großeltern sind mittlerweile verstorben.
Jetzt mein Frage(n):
Welche Gründe könnte es noch geben dass bei o.g. Fall bis heute weder eine Geburtsurkunde noch Abstammungszeugnis existiert?
Diese werden auch nicht "nachträglich" ausgestellt. Wurde schon versucht.
Warum der Grund "Behördliche Mitteilung" obwohl der "plausible" Grund des Umzuges nicht relevant ist?
Ich weiß, recht verwirrend das. ;-)
Vorab Danke für jede hilfreiche Info!
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von Lidskjälf am 26.05.2012 13:54
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