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Keine steuerfreie Pauschale für Normalbürger - 1/1
AFP vom 3.10.2008   879 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Keine steuerfreie Pauschale für Normalbürger

BFH lehnt auch Vorlage an Bundesverfassungsgericht ab

Normale Bürger haben keinen Anspruch auf eine steuerfreie Pauschale, wie sie Bundestags- und Landtagsabgeordneten gewährt wird. Laut Gesetz stehe die Pauschale nur den Abgeordneten zu, urteilte am Donnerstag der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Ob die Abgeordnetenpauschale verfassungsgemäß ist, ließen die obersten Finanzrichter offen. Für die Steuerschuld der Kläger spiele dies keine Rolle. Auch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht lehnte der BFH daher ab. (Az: VI R 13/06 und weitere)




Mit ihren Klagen hatten ein Unternehmens-Geschäftsführer, ein Rechtsanwalt und ein Finanzrichter verlangt, wie bei Abgeordneten müsse auch bei ihnen ein Drittel ihres Einkommens steuerfrei bleiben. Bundestagsabgeordnete erhalten eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 3782 Euro im Monat; das sind etwa 30 Prozent der gesamten Abgeordnetenbezüge. Ähnliche Pauschalen gibt es auch für Abgeordnete der Landtage. Sie sollen die Kosten für ein Wahlkreisbüro und gegebenenfalls auch eine Zweitwohnung in Berlin beziehungsweise der Landeshauptstadt abdecken. Nachweise über diese Ausgaben müssen die Abgeordneten aber nicht vorlegen.

Arbeitnehmer und Selbstständige müssen dagegen jede einzelne berufsbedingte Ausgabe dem Finanzamt belegen, bei Arbeitnehmern zumindest, soweit der Arbeitnehmerfreibetrag von derzeit 920 Euro jährlich überschritten wird. Darin sahen die Kläger, darunter der Richter am Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover, Michael Balke, eine "eklatante Ungerechtigkeit" und verfassungswidrige Ungleichbehandlung.

Vor dem BFH ist der Versuch, die Abgeordnetenpauschale so indirekt zu kippen, nun gescheitert. Auch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht lehnten die obersten Finanzrichter ab: Selbst wenn die Abgeordnetenpauschale "nicht realitätsgerecht ausgestaltet" oder gar verfassungswidrig sei, habe dies für die Kläger keine günstigen Auswirkungen, argumentierte der BFH. Rechtlich gesehen könnten sie dann keine Gleichbehandlung im Unrecht verlange, und auch "offenkundig tatsächliche Gründe" ließen es nicht zu, die Pauschale auf alle Arbeitnehmer auszuweiten. Damit käme lediglich eine schärfere Regelung für die Abgeordneten in Betracht.

Der vom Bundestag als Gutachter beauftragte Bonner Staatsrechtler Christian Waldhoff hatte vor dem BFH erklärt, die Abgeordnetenpauschale sei vom Grundgesetz gedeckt. Denn die besondere Stellung der Abgeordneten lasse es nicht zu, ihre Tätigkeit im Einzelnen nachzuvollziehen und zu überwachen. Für das Münchner Urteil kam es darauf aber letztlich nicht an.

3. Oktober 2008 - 11.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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