Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Arbeitsrecht » 

Keine betriebliche Übung bei doppelter Schriftformklausel

Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Luis Fernando Ureta
27.10.2003 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 33507 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Doppelte, Schriftform, Schriftformklausel, Arbeitsvertrag

Durch Vereinbarung einer doppelten Schriftformklausel wird Anspruch aus betrieblicher Übung verhindert

Hat ein Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch auf Weihnachtsgeld, Überstundenzuschläge, zusätzliche Urlaubstage usw., auch wenn dies nicht im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbart wurde?

Ansprüche aus betrieblicher Übung

Das kommt darauf, lautet die Standardfloskel des Juristen. Hier kommt es insbesondere darauf an, ob eine so genannte betriebliche Übung entstanden ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum Leistungen gewährt hat und diese nicht unter einen Vorbehalt stellt. Häufiger Fall ist die Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Wird dieses drei Jahre hintereinander ohne eine solche Vorbehaltserklärung gezahlt, so bejahen die Arbeitsgerichte regelmäßig eine betriebliche Übung.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Luis Fernando Ureta
Burgwedel

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Medizinrecht

Viele Arbeitgeber (und auch Arbeitnehmer) übersehen dies. Weit verbreitet ist der Irrtum, dass allein der schriftliche Arbeitsvertrag maßgeblich sei. Tatsächlich kann der Arbeitsvertrag aber ebenso wie seine Ergänzungen auch mündlich abgeschlossen werden. Oder die Ergänzungen erfolgen aufgrund betrieblicher Übung.


Seite: 1234 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Keine betriebliche Übung bei doppelter Schriftformklausel
Seite 2: Die Schriftformklausel
Seite 3: Schriftformklausel und betriebliche Übung
Seite 4: Praxistipp

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?