Hallo,
ich habe ein Zahlungsformular erhalten.
Sehe keine Rechtsbehelfsbelehrung. Kann ich Widerspruch einlegen?
Oder habe ich den Brief überlesen / nicht erhalten,
wo man das hätte tun können.
Wie sah denn der Brief aus (Titel / Inhalt).
Vor einiger Zeit hatte ein Mitbewohner die GEZ Gebühren bezahlt, indem er das Geld von uns allen eingesammelt hatte. Die GEZ muss doch wissen, dass für einen gewissen Zeitraum die GEZ bezahlt worden ist. Warum fordert Sie denn nochmals?
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Keine Widerspruchsmöglichkeit? Weiß die GEZ nicht.
11. März 2014
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Frage vom 11. März 2014 | 17:52
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Keine Widerspruchsmöglichkeit? Weiß die GEZ nicht.
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#1
Antwort vom 11. März 2014 | 18:46
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
quote:
Die GEZ muss doch wissen, dass für einen gewissen Zeitraum die GEZ bezahlt worden ist.
woher?
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#2
Antwort vom 12. März 2014 | 08:49
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
quote:
Vor einiger Zeit hatte ein Mitbewohner die GEZ Gebühren bezahlt, indem er das Geld von uns allen eingesammelt hatte. Die GEZ muss doch wissen, dass für einen gewissen Zeitraum die GEZ bezahlt worden ist. Warum fordert Sie denn nochmals?
Die GEZ wird nicht dadurch bezahlt irgendwo Geld einzusammeln, es muss auch an die GEZ überwiesen werden.
Davon ab reicht es nicht "vor einiger Zeit" mal was bezahlt zu haben, der Beitrag fällt regelmäßig an.
Klar weiß die GEZ das irgendwann mal was bezahlt worden ist, aber die fordern nicht nochmals sondern höchstwahrscheinlich den Folgebeitrag.....
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#3
Antwort vom 12. März 2014 | 22:19
Von
Status: Praktikant (577 Beiträge, 310x hilfreich)
Oder Dein Mitbewohner hat das Geld schlicht nicht weitergeleitet.
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