Hallo zusammen,
mich beschäftigt schon länger folgende Sache:
Wenn ein Mieter in einem Haus mit 6 Parteien (darunter die Vermieter) an seinem Postkasten im Haus den Aufkleber "Keine Werbung und keine nicht bestellten Zeitungen einwerfen" anbringt, welche rechtlichen Möglichkeiten hätte er wenn nun doch Werbeflyer, Zeitungen und sonstige Werbematerialien seinen Briefkasten überfüllen?
Was wäre, wenn er sich irgendwann irgendwo angemeldet und denen die Erlaubnis zur Werbung somit gegeben hat und nun auf seinem Briefkasten oben genannten Aufkleber anbringt?
"Keine Werbung" und die rechtlichen Möglichkeiten
5. Mai 2009
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Frage vom 5. Mai 2009 | 18:04
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
"Keine Werbung" und die rechtlichen Möglichkeiten
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#1
Antwort vom 5. Mai 2009 | 18:38
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Was wäre, wenn er sich irgendwann irgendwo angemeldet und denen die Erlaubnis zur Werbung somit gegeben hat und nun auf seinem Briefkasten oben genannten Aufkleber anbringt?
An den Mieter adressierte Werbung wird so und so zugestellt. Der 'Keine Werbung'-Aufkleber bezieht sich ohnehin nur auf Postwurfsendungen ohne Adressangabe.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 6. Mai 2009 | 10:34
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Wenn die Mieter die Werbungen / Postwurfsendungen ohne Adressangabe rumwerfen anstatt ordentlich in Altpapiertonne zu entsorgen,
darf der Vermieter an der Haustür oder den Briefkästen "Keine Werbung" anbringen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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