Keine Vertretungsbefugnis im Sozialverwaltungsverfahren für Steuerberater
Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Thomas Fertig 24.4.2010 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 1786 Aufrufe Mehr zum Thema:Steuerberater, Vertretung
Nach dem Sozialgericht Aachen (Urteil vom 27.11.09, S 6 R 217/08) sind Steuerberater nicht zur Vertretung von Mandanten befugt, die ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV beim Rentenversicherungsträger betreiben wollen.
Es handele sich dabei um eine erlaubnispflichtige geschäftsmäßige Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz, da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Steuerberatertätigkeit gegeben sei.
SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Thomas Fertig
Aschaffenburg
9 Bewertungen
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung Pers. Direktanfrage
Thomas Fertig
Aschaffenburg
9 Bewertungen
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung Pers. Direktanfrage
Wollen Sie mehr wissen?
Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.



