Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
09.05.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Nachrichten » Vor Gericht » 
Keine Schäden laut Vorbesitzer bindet Autohändler nicht
Seite 1 - AFP vom 12.03.2008
Gebrauchtwagenmarkt (DDP/AFP/Archiv)

"Keine Schäden laut Vorbesitzer" bindet Autohändler nicht

BGH: Bei hohem Wertverlust trotzdem Rückgaberecht

Wer beim Händler einen Gebrauchtwagen kauft, kann sich nicht auf die Angaben des Vorbesitzers verlassen. Wird die übliche Vertragsklausel "Unfallschäden laut Vorbesitzer" verneint, garantiert dies nicht ein unfallfreies Auto, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Danach muss der Händler den Wagen aber dennoch zurücknehmen, wenn ein früherer Unfall zu einem erheblichen Wertverlust führt.

Auch im konkreten Fall hatte der Händler hinter die Formularklausel "Unfallschäden laut Vorbesitzer" ein "Nein" gesetzt. Als der Käufer drei Monate später das Auto weiterverkaufen wollte, stellte sich allerdings heraus, dass es früher doch einen Unfall mit einem Blechschaden an der Heckklappe hatte. Daher forderte der Besitzer vom Händler, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Wie nun der BGH betonte, konnte der Käufer aber nicht erwarten, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei ist. Eine verbindliche Aussage über etwaige frühere Unfälle enthalte der Kaufvertrag nicht.

Der Unfall sei aber als Sachmangel des Gebrauchtwagens zu sehen. Ob der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertige, hänge von der Höhe des Schadens ab. Im konkreten Fall hatte ein Sachverständiger den nach der Reparatur verbleibenden Wertverlust mit lediglich 100 Euro angegeben. Dies, so der BGH, wäre angesichts des Kaufpreises von 24.990 Euro "unerheblich". Der Käufer bezifferte den Wertverlaust dagegen mit 3000 Euro. Was stimmt, muss nun das Oberlandesgericht Oldenburg aufklären.

12. März 2008 - 17.48 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Keine Schäden laut Vorbesitzer bindet Autohändler nicht


Partner
Jan General, Berlin
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht und hat Interessensschwerpunkte: Sozialrecht, Sozialversicherung.
» Homepage» artikel lesen
Kaufrecht auf frag-einen-anwalt.de
Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Kaufrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
»  Wandlung bei Telekom-Aufträgen beantwortet von RA Mauritz für €30
»  Autokauf / Sachmangelhaftung bei gewerblichem Händler beantwortet von RAin Schöpper für €25
»  Autokauf per Internet - Gültigkeitsdauer eines Vorvertrags per Mail beantwortet von RAin Seiter für €30
»  Folgen / Auswirkungen Unterlassungsverpflichtungserklärung beantwortet von RA Weber für €20
[weitere Antworten zu Kaufrecht]
[mehr über frag-einen-anwalt.de]
Alles zum Thema Kaufrecht
Kaufrecht: Nachrichten, Ratgeber, Diskussionsforen, Bücher, Rechtsberatung, Downloads & Co., Anwälte
[alles auf einer Seite]
Rechtsberatung
123recht.net InfoSie brauchen konkrete Hilfe? Schnell und unkompliziert online einen Rechtsanwalt fragen.
Sie bestimmen die Kosten!
123recht.net Quickie

Wie sicher fühlen Sie sich in Deutschland?

 Sehr sicher
 Geht so
 Nicht sicher


Resultate

123Anwaltsvermittlung
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Anwaltssuche? 123recht.net erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme. Unverbindlich, kostenlos! [mehr]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |