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Keine Rückzahlung erhalten, Händler sagt gezahlt

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Keine Rückzahlung erhalten, Händler sagt gezahlt

Hallo,

Ich habe folgendes Problem und möchte von euch gerne wissen wie ich nun am besten weiter vorgehen soll:

Ich habe etwas im Promarkt-Onlineshop gekauft und widerrufen.
Wareneingang & Rückzahlung wurde mir bestätigt.

Auch eine EMail das die Rückzahlung auf mein Konto erfolgt habe ich erhalten, allerdings stand zwar meine Kontonummer da aber eine andere weitere Nummer - die ich nicht zuordnen konnte, sollte wahrscheinlich die BLZ sein (meine lautet anderst).

Nach einiger Zeit habe ich nachgefragt da ich noch keine Rückzahlung erhielt.

Der Kundendienst teilte mir mit das die Zahlung am 13. durchgeführt wurde. Bis heute aber noch nicht eingetroffen.
Der Mitarbeiter hat es zweimal von der Buchhaltung überprüfen lassen.

Die sagen das Sie mir den Betrag zurückgezahlt haben.

Mit meiner Bank habe ich auch telefoniert, ob die vielleicht an eine andere Person überwiesen haben. Auch hier erfolglos.

Bilder meines Kontoauzuges habe ich an Promarkt gesendet. Sie bleiben bei der Meinung.


Wie soll ich nun weiter verfahren?

Einschreiben wird hier denke ich nichts nützen oder? Die werden sich schon auf die Buchhaltung beziehen.

Ich kann durch Kontoauszug & Bank belegen das ich den Betrag noch nicht erhalten habe. Von der Bank habe ich es aber noch nicht schriftlich.


Also gleich zum Anwalt?

Eine Rechtschutzversicherung habe ich, aber noch nie genutzt.

Muss ich also die Anwaltskosten tragen bzw. kann ich die kosten Promarkt in Rechnung stellen - es geht immerhin um 400€.

Ich danke euch für eure Antworten

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von zumbabumba am 31.05.2011 12:45
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Keine Rückzahlung erhalten, Händler sagt gezahlt
quote:
Wie soll ich nun weiter verfahren?
Einschreiben wird hier denke ich nichts nützen oder?

Statt eines teuren Einschreibens lieber gleichzeitig dasselbe Schreiben per Post, eMail und Fax zusenden ( Schilderung des Sachverhalts, Fristsetzung für Zahlung auf angegebenes eigenes Konto Nr. 123456, BLZ 789789789). Es ist eher unwahrscheinlich, daß der Zugang nicht wenigstens einer dieser Mitteilungen bestätigt würde - was ja ausreicht.

Übrigens ist eine Fristsetzung nicht nötig, damit Promarkt mit der Rückzahlung in Verzug käme. Der tritt 30 Tage nach Widerruf automatisch ein. Ab dem Verzug mit der Rückzahlung befände sich Promarkt in der Pflicht, Verzugsschäden ( Anwaltskosten, Verzugskosten, Mahnbescheidskosten, ... ) zu ersetzen.

M.


von Mirk am 31.05.2011 14:17
Status: Tao (5245 Beiträge)
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>Keine Rückzahlung erhalten, Händler sagt gezahlt
quote:
Also gleich zum Anwalt?

Erst mal langsam, nichts überstürzen...

Ich sehe das so: Du hast mit der Fa. P. (bitte künftig keine Firmennamen+andere einzelfallspezifische Daten nennen) einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB (Artikelkauf im Bereich Fernabsatz) geschlossen und fristgerecht dein Widerrufsrecht ausgeübt, der Widerruf wurde vom Vertragspartner angenommen.

Bei einem Widerruf hast du die Pflicht, die Ware wieder an den gewerblichen Verkäufer zu schicken. Er ist verpflichet, dir innerhalb von 30 Tagen

http://www.promarkt.de/Info/agb.html#widerruf

den Kaufpreis und ggf. die Rückversandkosten (Betrag ist ja über 400 Euro) zu überweisen. Den Nachweis hat er hierfür bei einem evtl. Verfahren zu erbringen.

Wenn du dir absolut sicher bist, dass du kein Geld bis jetzt erhalten hast und alle deine Auszüge 3-fach geprüft hast, rate ich dir folgendes:

1) Setze ein Schreiben an die Fa. P. auf, schildere schriftlich nochmals kurz den Sachverhalt und bisherigen Ablauf. Setze der Fa. P. eine Frist von 10 Tagen mit xx.xx.2010, und bitte höflichst um schnellstmögliche Überweisung des Rechnungsbetrags + ggf. angefallener Rückversandkosten.
Drohe bei fruchtlosem Verstreichen der Frist an, dass du keine Rechte sonst anwaltlich+gerichtlich durchsetzen wirst und hierzu deine Rechtschutzversicherung bereits eine Deckungszusage erteilt hat.

2. Schicke dieses Schreiben als Einschreiben Einfwurf +Einschreiben Rückschein.

3.) Warte den Fristablauf ab und wende dich notfalls dann an einen Anwalt deines Vertrauens, den gibts hier auch um die Ecke

http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/

Viel Glück

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

-- Editiert am 31.05.2011 14:28


von jurafrog am 31.05.2011 14:27
Status: Legende (253 Beiträge)
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>Keine Rückzahlung erhalten, Händler sagt gezahlt
Ich finde es seltsam, das Leute sich darüber aufregen das vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Sie selbst vertragliche Vereinbarungen dann jedoch ebenfalls komplett ignorieren ...


WAS genau an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 31.05.2011 20:51
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>Keine Rückzahlung erhalten, Händler sagt gezahlt
hallo,

ich würde die Firma P. schriftlich auffordern ihre Überweisungsdaten mit deiner Bankverbindung zu prüfen und innerhalb 7 werktagen zu korrigieren, sowie dich über das ergebnis zu informieren. ich würde mich darauf berufen, dass per Kontoauszug ohne weiteres nachgewiesen werden kann, dass keine zahlung eingewgangen ist.
bei fruchtlosem verstreichen rechtsmittel vorbehalten. fertig.

bestehen sie immer noch drauf, gezahlt zu haben, anwalt kontaktieren und zahlungaufforderung schreiben lassen. danach mahnbescheid, vollstreckungsbescheid...

lg

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" "


von anlemadaco am 02.06.2011 14:12
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