quote:Statt eines teuren Einschreibens lieber gleichzeitig dasselbe Schreiben per Post, eMail und Fax zusenden ( Schilderung des Sachverhalts, Fristsetzung für Zahlung auf angegebenes eigenes Konto Nr. 123456, BLZ 789789789). Es ist eher unwahrscheinlich, daß der Zugang nicht wenigstens einer dieser Mitteilungen bestätigt würde - was ja ausreicht.Übrigens ist eine Fristsetzung nicht nötig, damit Promarkt mit der Rückzahlung in Verzug käme. Der tritt 30 Tage nach Widerruf automatisch ein. Ab dem Verzug mit der Rückzahlung befände sich Promarkt in der Pflicht, Verzugsschäden ( Anwaltskosten, Verzugskosten, Mahnbescheidskosten, ... ) zu ersetzen.M.
Wie soll ich nun weiter verfahren?
Einschreiben wird hier denke ich nichts nützen oder?
quote:
Also gleich zum Anwalt?
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