Keine Quotenshow vor Gericht Seite 1 - del vom 24.01.2001
Keine Quotenshow vor Gericht
"Prozesse finden in der, aber nicht für die Öffentlichkeit statt."
Dies ist nur eine der Aussagen, mit der das Bundesverfassungsgericht den Fernsehsender ntv in die Schranken verwies. Uff! Kurz durchschnaufen und entspannt zurücklehnen. Mit Verkündung des Urteils war klar, dass die Hüter der Verfassung von ihrer ständigen Rechtsprechung so leicht nicht abzurücken sind. Fernsehen im Gerichtssaal bleibt verboten, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Fairness des Prozesses bleibt gewahrt. Ntv und alle übrigen Sender müssen nun sehen, wo sie sonst ihre Quoten herbekommen.
Die Becker-Show in Florida hat uns gezeigt, wo wir anderenfalls enden würden: amerikanische Verhältnisse vor deutschen Gerichten. Vorabverurteilungen durch die Presse und Showeffekte durch die Anwälte. Anwälte, die weniger juristisch argumentieren, und mehr populistisch intervenieren. Wie stürzte sich doch die deutsche Presse auf den Zwischenruf des Anwalts von Barbara Becker, der Boris Aussage mit dem vehementen Ruf "Sie lügen" unterbrach: Gewitzter amerikanischer Anwalt setzt die Anwälte von Boris Becker schachmatt, hieß es in der deutschen Boulevardpresse. Was hat man sich schon auf Äußerungen bezüglich des Intimbereichs der Beckers und deren Vermögensverhältnisse gefreut. Eine Neuauflage des Schlüssellochreports mit allen Details.
Die Medienwelt hätte sich im Laufe der Zeit geändert, war die Auffassung von ntv. Das Fernsehbild von Personen sei zum selbstverständlichen Teil aktiver wie passiver Kommunikation geworden. Zwar war die Intention von ntv nicht die unzensierte Öffnung aller Prozessabschnitte, vielmehr wurde mit der Rechtsbildung der Öffentlichkeit und ähnlich hohen Zielen argumentiert. Netter Versuch. Denn Rechtsverständniss in der Öffentlichkeit hin oder her: ein Erfolg des Senders wäre der kleine Finger der ganzen Hand gewesen: Heute Übertragung der Anklage und des Urteils, morgen alle Aussagen in Nahaufnahme von Angeklagten und Zeugen. Mordprozesse nicht nur öffentlich, sondern von jederman verfolgbar, bequem vom heimatlichen Fernsehsessel aus. Die Einlassung des Angeklagten, verfolgt von Millionen Zuschauern. Keine Rechte der Persönlichkeit, keine Menschenwürde, keine Fairness, aber viel Werbeeinnahmen.
Obwohl Fernsehen im Gerichtsaal auch sehr gut in unsere deutsche Medienlandschaft reingepasst hätte: Quote hoch, und danach die Sintflut.
Statt "Wer wird Millionär" bekämen wir eine neue Quizshow: "Wer wird verknackt", oder "Schaff die Instanz!", ein lustiges und spannendes Quiz für die ganze Familie, in dem Kandidaten versuchen müssen, die Fragen des Staatsanwalts selbst zu beantworten.- Bei Übereinstimmigkeiten mit den Antworten des Angeklagten kommt man eine Quiz-Instanz höher.
Einen Nachteil hat der ablehnende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aber doch: Nie werden wir jetzt erfahren, für welche Produkte man zielgruppengerecht in einem Mordprozess werben könnte. Für Tomatenketchup eventuell. Welche Produkte sind interessant bei einem Vergewaltigungsprozess? Wofür wirbt man in einem arbeitsrechtlichen Verfahren, und dürfte Bandenwerbung am Richtertisch kleben? Marlborowerbung auf der Robe wäre auch was, "Gerechtigkeit am Zug" oder so ähnlich. Vielleicht wäre das Sponsoring auch eine interessante Sache gewesen: "Dieser Trunkenheitsprozess wird Ihnen präsentiert von Becks alkoholfrei." Oder was macht man bei einem Verwaltungsverfahren, in dem es um eine Baugenehmigung geht? Werbung für Obi? Wieso nicht. Würden sich die Angeklagten eines Strafverfahrens auch vorher bei Talkshows die Klinke in die Hand geben und für ihre Sache Aufmerksamkeit schinden? Würde Stefan Raab einem Sexualverbrecher den "Raab der Woche" verleihen?
Antworten auf diese Fragen bleiben uns jetzt verschlossen. Nur eins ist völlig klar: Barbara Salesch bleibt.. .
Thilo Zachow, Chemnitz beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht und hat Interessensschwerpunkte: Verkehrsrecht, Strafrecht.