Keine Quittung für Mietkaution

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jackisback
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Quittung für Mietkaution

Tach auch,
ich habe folgendes Problem:

Leider habe ich von meinem Vermieter keine Quittung über die bezahlte Mietkaution erhalten. Im (Standard-)Mietvertrag steht aber, dass "der Mieter sich dem Vermieter verpflichtet eine Mietsicherheit in höhe von 2670 DM in Bar zu leisten".
Bei Vertragschluss waren neben mir und dem Vermieter noch meine drei Mitbewohner anwesend, die im Vertrag zusammen mit mir als Hauptmieter auftreten.

Meine Frage:
Habe ich irgendeine Möglichkeit die Kaution wieder zu erhalten und sind meine Mitbewohner als Zeugen brauchbar?

Vielen Dank, Jack

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Wann & wie wurde die Kaution denn gezahlt? Bar übergeben? Als Scheck übergeben?

Wenn Zeugen bei der Übergabe dabei waren, dürfte sich die Kautionszahlung beweisen lassen. Eine Quittung wäre zwar besser, aber wenn sich die Zeugen genau daran erinnern können, wann und unter welchen Umständen welcher Betrag übergeben wurde, dann könnte es nur Probleme geben, wenn der Vermieter eigene Zeugen anführt, die das Gegenteil behaupten. Dann müsste sich der Richter nämlich überlegen, wem er glauben soll.

Ist denn die Kaution irgendwann einmal Gegenstand von Korrespondenz gewesen?

Falls es noch keinen Streit gibt, sollte der Vermieter zunächst einfach freundlich aufgefordert werden, die ordnungsgemäße Anlage der Kaution ( auf ein Sparbuch zu dem gesetzlichen Zinssatz) nachzuweisen. Dazu ist er nämlich verpflichtet.

Sollte es Probleme geben, berate ich gerne.

Mit freundlichen Sonntagsgrüßen,

A. Schwartmann

-----------------
"RA Andreas Schwartmann
Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen, Köln - www.jhl.de"

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