Keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung – zum neuen Urteil des Europäischen Gerichtshof
Mehr zum Thema: Kaufrecht, Ersatzlieferung, Auto, NutzungsentschädigungEs gibt eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Rechte der Verbraucher bei der Mängelhaftung stärkt.
Worum geht’s?
Sie kaufen sich ein neues Auto, das nach dreiundzwanzig Monaten einen Mangel aufweist (Mängelhaftung verjährt bei neuen Sachen in zwei Jahren).
Daraufhin nehmen Sie den Verkäufer auf Nachbesserung in Anspruch. Sie bekommen einen nagelneuen Wagen. Der Verkäufer möchte nun Nutzungsentschädigung von Ihnen, weil Sie den alten Wagen knapp zwei Jahre gefahren haben.
Bisher konnte der Verkäufer das aufgrund der deutschen Rechtsvorschriften auch verlangen. Die Nutzungsentschädigung betrug bisher 0,67 Prozent des Bruttokaufpreises je gefahrene 1.000 Kilometer.
Nunmehr hat der EuGH entscheiden, dass das deutsche Recht hier nicht mit dem Europarecht konform ist, mit anderen Worten: Sie müssen keine Nutzungsentschädigung mehr zahlen.
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Ulrike Hinrichs
MBA . Rechtsanwältin . Mediatorin
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