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Keine Klage gegen Sarkozy wegen Verstoßes gegen Unschuldsvermutung
AFP VOM 24.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 620 Aufrufe Mehr zum Thema:Sarkozy
Staatschef genießt vorerst Immunität
Der frühere französische Regierungschef Dominique de Villepin kann derzeit nicht gerichtlich gegen Staatschef Nicolas Sarkozy vorgehen: Der Präsident genieße Immunität, deshalb könne über eine mögliche Klage erst nach Ablauf der Amtszeit in zwei Jahren entschieden werden, befand ein Pariser Gericht am Mittwoch.
Villepin wollte ein Verfahren gegen seinen politischen Widersacher anstrengen, weil dieser gegen die Unschuldsvermutung verstoßen habe. Sarkozy hatte Villepin, der in einer Rufmordaffäre gegen den heutigen Präsidenten und weitere Persönlichkeiten angeklagt war, im Fernsehen einen "Schuldigen" genannt, während das Verfahren noch lief. Villepin war im Januar freigesprochen worden; die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein.
"Ich bin ein Angeklagter wie jeder andere", hatte Villepin im September betont, als der Prozess in der so genannten Clearstream-Affäre noch lief. Der Präsident hätte sich daher zurückhalten müssen, kritisierte der frühere Premier.
Es ist nicht der einzige Fall, in dem Sarkozy nach Ablauf seiner Amtszeit ein Verfahren droht: Im vergangenen Sommer hatte dasselbe Pariser Gericht die Entscheidung über eine Klage des "Präfektenmörders" Yvan Colonna mit Hinweis auf die Immunität des Staatschefs vertagt. Der wegen Mordes an einem korsischen Präfekten verurteilte Colonna hatte Sarkozy vorgeworfen, ihn ebenfalls im laufenden Prozess öffentlich als "Mörder" bezeichnet zu haben.
24. März 2010 - 15.18 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010
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