Keine Kaution zurück weil Mägel

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
JadeFire
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Kaution zurück weil Mägel

Hallo vielleicht kann uns hier jemand helfen,
die alte Vermieterin von meinem Freund will ihm die Kaution nicht zurückgeben weil im PVC-Boden zweit kleine Löcher sind und in der Küche eine kleine Fliese abgefallen ist. Die Fliese ist an einer Stufe wo man immer beim putzen automatisch dran kommt.
Sie möchte das über die Haftpflichtversicherung laufen lassen. Nun hat mein Freund keine und ich habe so meine Bedenken das sie das nur auf deren kosten reparieren lassen will.
Es ist ein sehr altes Haus und auch reparierungsbedürftig.
Kann mir jemad eine Tip geben?
Vielen Dank schon mal

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von JadeFire):
die alte Vermieterin von meinem Freund will ihm die Kaution nicht zurückgeben weil im PVC-Boden zweit kleine Löcher sind und in der Küche eine kleine Fliese abgefallen ist. Die Fliese ist an einer Stufe wo man immer beim putzen automatisch dran kommt.

Löcher im PVC-Boden bedeutet Schaden. Und einen Schaden behebt derjenige, der den verursacht hat. Gleiches mit der Fliese.

Zitat (von JadeFire):
Es ist ein sehr altes Haus und auch reparierungsbedürftig.


Warum zieht man in ein "reparierungsbedprftiges" Haus ein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ob eine Beschädigung klein oder groß ist oder ob das Haus an sich alt ist oder reparaturbedürftig ist völlig egal.

Zu den einzig maßgeblichen Punkten hast du leider nichts geschrieben
> waren die Schäden zu Mietbeginn bereits vorhanden?
> oder hat der Freund die Schäden verursacht? bzw. wie kamen die Schäden zustande?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JadeFire
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn man nicht viel Geld hat kann man sich keine Neubauwohnug leisten und leider ist es immer noch so das viele Vermieter nix reparieren. Aber das ist in diesem Fall egal.

Ich sehe ja ein das wir den Boden neu machen, aber das will ich nicht von einer Firma machen lassen so wie sie es will.
Ob die Fliese schon ab war weiß ich nicht, aber man kann doch bestimmt eine Fliese sieder ankleben und muss nicht gleich den ganzen Spiegel austauschen oder ist das dann nicht erlaubt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

"nicht viel Geld" heisst aber auch nicht, dass man für Kosten von selbst verursachten Schäden nicht aufzukommen hat und wie man z.B. gerade an dir sieht, gibt es auch viele Mieter, die "nix reparieren" bzw. sich um Kosten drücken wollen, für die sie einzustehen haben :augenroll:

Jammern nützt jedenfalls nichts.

Du hast richtig erkannt, dass die Instandhaltungspflicht beim Vermieter liegt - das heisst aber auch das Instandhaltungsrecht. Kurzum: es ist alleine die Entscheidung des Eigentümers/Vermieters wie und durch wen eine Reparatur erfolgt - jetzt mal ganz unabhängig davon, ob der Mieter als Verursacher für eine Schadensbeseitigung aufzukommen hat oder ob es den Vermieter selbst trifft.

Kosten der Schadensbeseitigung bedeutet Kosten der Reparatur oder Ersatz des Zeitwertes
d.h. z.B. NICHT dass die gesamten Kosten für den einen neuen Boden zu bezahlen sind
und falls noch passende Ersatzfliesen vorhanden und zu beschaffen sind, kann möglicherweise eine Reparatur kostengünstig erfolgen.





Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
es ist alleine die Entscheidung des Eigentümers/Vermieters wie und durch wen eine Reparatur erfolgt - jetzt mal ganz unabhängig davon, ob der Mieter als Verursacher für eine Schadensbeseitigung aufzukommen hat oder ob es den Vermieter selbst trifft.


dann zahlt er aber auch alleine.

mal drei Seiten zurück :-)

Ist denn der Freund schon ausgezogen und hat es eine Wohnungsübergabe an die VM schon gegeben?
Gab es bei Einzug/Auszug jeweils ein Übergapeprotokoll? Liegt das deinem Freund vor und was steht dadrin?
Was steht im Mietvertrag zum Zustand der Übergabe?
Wie alt ist der PVC Boden?

Das müssste man als erstes wissen, bevor wir über Schuld und Geld reden.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Bei der Fliese habe ich ein wenig Schwierigkeiten, da diese "abgefallen" sein soll, das wäre dann mE VM-Sache das Ding wieder an Wand zu nageln.

Wenn desweiteren tatsächlich nur:

Zitat (von JadeFire):
m PVC-Boden zweit kleine Löcher


sind halte ich es auch für fraglich hier die ganze Wohnung neu zu verlegen. Aber wenn man die Löcher verursacht hat und man hat eine Haftpflcihtvers. dann den Schaden einfach melden und schauen, was die Haftplciht so zum Schaden sagt. Hinzu käme dann noch die Berechnung "neu für alt" etc.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.