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Keine Immunität für Berlusconi

AFP VOM 7.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1908 Aufrufe
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Berlusconi

Verfassungsgericht erklärt Gesetz für verfassungswidrig

Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi muss ab sofort wegen seiner Verwicklung in zahlreiche Bestechungsskandale wieder mit Strafverfolgung rechnen. Eine bisher geltende Immunitätsregelung, die von Berlusconis rechtsgerichteter Regierung im Juli 2008 verabschiedet worden war, stufte das Verfassungsgericht in Rom als verfassungswidrig ein. Berlusconis Sprecher Paolo Bonaiuti sprach von einem "politischen Urteil".

Wie die Nachrichtenagentur Ansa unter Berufung auf "gut informierte Kreise" weiter berichtete, gelangten die 15 Verfassungsrichter nach zweitägigen Beratungen zu der Auffassung, dass das von Berlusconis Anhängern beschlossene Immunitätsgesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Zudem habe das Gericht in Rom geurteilt, dass es nicht ausreiche, eine Immunität gegen Strafverfolgung in einem Gesetz festzuschreiben. Dies müsse in der Verfassung verankert werden.

Bereits 2004 hatte das Verfassungsgericht ein Immunitätsgesetz gekippt, das von einer früheren Regierung Berlusconis beschlossen worden war. Auch damals hatten die Richter argumentiert, das Gesetz verstoße gegen das Gleichheitsprinzip. Berlusconi brachte nach seinem erneuten Wahlsieg bei den Parlamentswahlen im April 2008 jedoch erneut ein Immunitätsgesetz auf den Weg. Neben dem Regierungschef durften demnach auch der Staatschef und die Präsidenten der beiden Parlamentskammern während ihrer Amtszeit nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Während die Opposition gegen das umstrittene Gesetz protestierte und es als "Lex Berlusconi" verurteilte, verteidigten die Anwälte das Regierungschefs die Regelung. Sie argumentierten, dass das sogenannte Alfano-Gesetz die Spitzenpolitiker nicht dauerhaft vor Strafverfolgung, sondern nur während ihrer Amtszeit schütze. Anwalt Glauco Nori hatte bei der Gerichtsanhörung ausgeführt, der Regierungschef könne nicht gleichzeitig sein Amt ausüben und sich vor Gericht verteidigen.

Berlusconi muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nun mit der Wiederaufnahme mehrerer Korruptionsverfahren rechnen. In einem besonders aufsehenerregenden Prozess muss sich der 73-Jährige womöglich wegen Beeinflussung von Justizbehörden verantworten. Berlusconi wird vorgeworfen, seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in Prozessen in den 90er Jahren bezahlt zu haben. Mills wurde im Februar zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch Berlusconi wurde in dem Fall angeklagt, das Verfahren jedoch im Oktober 2008 wegen des Immunitätsgesetzes ausgesetzt.

Berlusconis Sprecher Bonaiuti kritisierte das Urteil als "politisch" motiviert. Er fügte hinzu, dass der Ministerpräsident weiterregieren wolle.

7. Oktober 2009 - 21.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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