Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Keine Hausdurchsuchung wegen Foto

31.1.2012 | Ratgeber - Familienrecht | 259 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Foto, Unterhalt, Homepage, Hausdurchsuchung

Eine Verletzung der Unterhaltspflicht kann nicht wegen Foto auf Homepage vermutet werden

Eine Hausdurchsuchung kann nicht alleine deswegen angeordnet werden, weil ein Unterhaltspflichtiger mit Foto auf einer Firmenhomepage gezeigt wird. Ein Amtsgericht sah in dem Foto ein Indiz für Erwerbseinkünfte und somit eine Verletzung der Unterhaltspflicht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die darauf folgende Anordnung einer Hausdurchsuchung bei dem Unterhaltspflichtigen aber für rechtswidrig. Allein aus dem Internetauftritt eines Unternehmens kann nicht auf ein bestimmtes Einkommen geschlossen werden. Die bloße Vermutung ohne hinreichende Beweise berechtigt dann keine Hausdurchsuchung. (Az. : 2 BvR 15/119)

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97917
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Matthias Ehspanner
Weimar
Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Kaufrecht
 Jetzt anrufen 9 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?