Keine Hausdurchsuchung wegen Foto
31.1.2012 | Ratgeber - Familienrecht | 259 Aufrufe Mehr zum Thema:Foto, Unterhalt, Homepage, Hausdurchsuchung
Eine Verletzung der Unterhaltspflicht kann nicht wegen Foto auf Homepage vermutet werden
Eine Hausdurchsuchung kann nicht alleine deswegen angeordnet werden, weil ein Unterhaltspflichtiger mit Foto auf einer Firmenhomepage gezeigt wird. Ein Amtsgericht sah in dem Foto ein Indiz für Erwerbseinkünfte und somit eine Verletzung der Unterhaltspflicht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die darauf folgende Anordnung einer Hausdurchsuchung bei dem Unterhaltspflichtigen aber für rechtswidrig. Allein aus dem Internetauftritt eines Unternehmens kann nicht auf ein bestimmtes Einkommen geschlossen werden. Die bloße Vermutung ohne hinreichende Beweise berechtigt dann keine Hausdurchsuchung. (Az. : 2 BvR 15/119)


