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Keine Grundsatzentscheidung zur Regulierung bei Glasfaseranschlüssen

AFP VOM 14.2.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 2317 Aufrufe
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Glasfaseranschlüssen, Glasfaseranschlüsse, Glasfaser

Telekom-Wettbewerber Arcor scheitert aus formalen Gründen

Die Frage, ob Wettbewerber der Deutschen Telekom auf einer Preisregulierung bei Glasfaser-Telefonanschlüssen bestehen können, bleibt vorerst unbeantwortet. Bei einer mit Spannung erwarteten Entscheidung ließ das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Frage am Mittwoch offen. Eine vom Telekom-Konkurrenten Arcor angegriffene Verfügung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2005 entspreche formal der geltenden Rechtslage, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Inhaltlich konnten die Leipziger Richter allerdings nicht über die Verfügung entscheiden. (Az: 6 C 28.05)

Telefonanschlüsse mit Glasfaserkabeln wurden vor allem in den neuen Bundesländern verlegt, im Westen nur für Großkunden und in abgegrenzten Wohngebieten. Die Vorgängerbehörde der Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation in Bonn, hatte 2003 verfügt, dass die Telekom ihren Wettbewerbern Zugang zu sämtlichen Hausanschlüssen gewähren muss, und dass die Preise für diese "letzte Meile" von der Behörde genehmigt werden müssen - unabhängig von der Art des Kabels.

Mit dem Telekommunikationsgesetz von 2004 trat ein neues, mit der Europäischen Union abgestimmtes System der Preisregulierung in Kraft. Danach muss die Bundesnetzagentur Entscheidungen für abgegrenzte Märkte treffen. 2005 entschied die Bundesnetzagentur, dass die Telekom ihren Wettbewerbern weiterhin Zugang zu allen Kupferkabel- und Misch-Anschlüsse gewähren und die Preise hierfür genehmigen lassen muss. Dagegen seien die Glasfaserkabel ein eigener Markt, der nicht regulierungsbedürftig sei. Gleichzeitig hob die Behörde die alten Verfügungen auf.

Arcor klagte nun nur auf Fortbestand der alten Regulierungsverfügung. Deren Auslaufen entspreche aber den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Die neue Verfügung habe Arcor inhaltlich aber nicht angegriffen. Daher habe das Bundesverwaltungsgericht hierüber auch nicht entscheiden können.

DEUTSCHE TELEKOM

14. Februar 2007 - 17.42 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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