Keine Führerschein Sperrfrist im Strafbefehl

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460438-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Führerschein Sperrfrist im Strafbefehl

Hallo Gemeinde,
Ich musste vor nem Jahr an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen, da ich mit einem LkW gefahren bin. Also Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da ich dieses aus finanziellen Gründen nicht direkt machen konnte, musste ich meinen Führerschein abgeben. Strafe damals 600 euro, Verlängerung der Probezeit und 2 Punkte.
Als ich das Seminar abgeschlossen hatte, habe ich meinen Führerschein neu beantragt. Leider bin ich erneut erwischt worden als ich mit einem Auto gefahren bin. Nun schrieb mir die Führerscheinbehörde, dass sie das Urteil abwarten bevor sie mit dem Neuantrag für den Führerschein fortfahren.
Heute war die Gerichtsverhandlung. Als Strafe habe ich jetzt 400 euro bekommen. Aber keine Sperrfrist. Nun meine Frage: Darf die Führerscheinbehörde mir trotzdem eine Sperrfrist geben oder darf ich meinen Führerschein demnächst wiedererlangen?

Sobald die schriftliche Verurteilung da ist, werde ich dies denen direkt mitteilen. In meiner Frage geht es darum, auf was ich mich noch gefasst machen muss oder auch nicht, da das Gericht ja keine Sperrfrist verhangen hat.
Vielen Dank für Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Sperrfrist: Nein.
Aber es ist möglich, dass die Führerscheinstelle eine MPU verlangt, bevor Sie Ihren Führerschein wiedererlangen.

Sie sind 2x mit eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) aufgefallen.
§11 Abs. 3 Nr. 5 der Fahrerlaubnisverordnung nennt als Anlass für die Anordnung einer MPU entweder eine erhebliche Straftat (Singular) in Zusammenhang mit Straßenverkehr oder Straftaten (Plural, also mehr als 1) in Zusammenhang mit Straßenverkehr.
2x Fahren ohne Fahrerlaubnis sind halt zwei Straftaten in Zusammenhang mit Straßenverkehr.

Ob die Führerscheinstelle das tatsächlich tut (die Anordnung der MPU), das müsste man in einem Hellseher-Forum nachfragen. Aber wenn sie es tut, wird man sich dagegen nicht erfolgreich wehren können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb460438-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal!
Einen schönen Abend

0x Hilfreiche Antwort

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