364.903
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Verwaltungsrecht » Keine Freiflächen-Photovoltaikanlage im ...

Keine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich

Von Rechtsanwalt Philipp Adam
9.7.2012 | Ratgeber - Verwaltungsrecht | 889 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Photovoltaikanlage, Außenbereich, Bauvorbescheid, Flächennutzungsplan

Kein privilegiertes Vorhaben

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 23. Mai 2012, Aktenzeichen: 5 K 1511/11.TR, handelt es sich bei einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nicht um ein im Sinne der Vorschriften des Baugesetzbuches im Außenbereich privilegiertes – und damit dort regelmäßig zulässiges – Vorhaben.

Vorliegen hatte der Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks geklagt. Sein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer ca. 4.500 qm große Freiflächen-Photovoltaikanlage wurde von der Verbandsgemeinde Konz mit der Begründung abgelehnt. Nach Ansicht der Verbandsgeneinde beeinträchtige das Vorhaben durch den Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans und der Gefährdung des Wasserwirtschaft öffentliche Belange.

SEIT 2012 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Philipp Adam
Kaiserslautern
IT-Recht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Sozialrecht
 Pers. Direktanfrage 

Diese Ansicht bestätigte auch das Gericht. Nach dessen Ansicht würden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung von den einschlägigen Privilegierungstatbeständen des Baugesetzbuches für bestimmte Vorhaben nicht erfasst. Insoweit fehle es an der erforderlichen Voraussetzung der Standortgebundenheit, da Photovoltaikanlagen ihrem Wesen nach nicht an den Außenbereich gebunden, sondern auch im Innenbereich, bspw. auf Dächern oder an Fassaden, realisierbar seien. Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und anderen erneuerbaren Energiequellen hätten Photovoltaikanlagen keine gesonderte gesetzgeberische Privilegierung erfahren. Im konkreten Fall komme darüber hinaus auch eine Zulassung als „sonstiges Vorhaben“ nicht in Betracht, da das geplante Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtige.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110023
beantwortete Fragen
22
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?