Keine Erkundigungspflicht des Beifahrers nach Fahrerwechsel

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Beifahrer muss nicht auf Verkehrsschilder achten

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Mit- oder Beifahrer während der Fahrt auf Verkehrsschilder achten muss und sich nach einem Fahrerwechsel nach der vorherigen Beschilderung zu erkundigen hat. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Betroffene nach einer Rast das Steuer von seiner Ehefrau übernommen. Ein zuvor angeordnetes Überholverbot hat er missachtet.

Das erstinstanzliche Gericht war der Auffassung, dass sich der Betroffene vor Fahrtantritt bei seiner Ehefrau nach den geltenden Verkehrsregelungen hätte erkundigen müssen. Dem folgte das Oberlandesgericht nicht. Nach Auffassung des Gerichts war der Betroffene als Bei- oder Mitfahrer in dem von seiner Ehefrau gesteuerten Fahrzeug nicht verpflichtet, auf die Verkehrszeichen zu achten, da er zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrsteilnehmer gewesen sei. Auch nach dem Fahrerwechsel sei er nicht verpflichtet, sich bei seiner Ehefrau nach der vorherigen Beschilderung zu erkundigen.

(Vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2014, Az.: 1 RBs 89/14)