Keine Entschädigung für Heike Makatsch wegen Paparazzi-Fotos Seite 1 - AFP vom 07.05.2008
Keine Entschädigung für Heike Makatsch wegen Paparazzi-Fotos
Die Schauspielerin Heike Makatasch hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Paparazzi-Fotos, die sie beim Spaziergang mit ihrer damals erst wenige Wochen alten Tochter Mieke Ellen in Berlin zeigen. Makatsch unterlag am Mittwoch vor dem Landgericht München I mit ihrer Forderung nach 35.000 Euro für die im März 2007 in zwei Zeitschriften des Heinrich-Bauer-Verlags veröffentlichten Bilder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. : 9 O 22942/07 und 9 O 23075/07).
Dem Urteil zufolge sind die Bildveröffentlichungen keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Es sei weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Makatsch und ihrer Tochter berührt, noch würden die beiden in einen negativen Zusammenhang gerückt. "Würde man anders entscheiden, so würde letztlich jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung mit einer Geldentschädigung sanktioniert", heißt es in dem Urteil. Dies sei vom Gesetzgeber aber nicht gewollt.