>Keine Auszahlug des Hausgeld-Guthabens
Ich finde das entsprechende Urteil momentan nicht in dem die Verwendung von Rücklagengeldern zum zeitweisen Ausgleich einer Girokontounterdeckung ohne Beschluss erlaubt ist, aber dies ist möglich.
Natürlich hast Du recht dass es Praxis ist eine Sonderumlage etc zu machen, nur in diesem Fall ist es ernsthaft Blödsinn. Überleg doch mal, die ET beschliessen eine Sonderumlage zu zahlen damit die HV die Guthaben vom vorletzten Jahr ausbezahlen kann, das heißt doch dass ich heute Geld bezahle damit ich mein Geld vom vorletzten Jahr zurückbekomme ???!!!
"Oder Dein Geld bleibt eben solange drin bis Deine Guthabenrückforderung ggf. verjährt wird." > Dann muß ich mir halt, so wie es R.M. auch schon gesagt hat, einen Titel holen.
Letztendlich ist die HV dafür verantwortlich offene Gelder beizutreiben, und dazu hat sie alle rechtlichen Möglichkeiten, bishin zur Zwangsversteigerung........, und bis diese offenen Gelder, wie auch immer, beigetrieben sind, kann die HV von den Rücklagen Geld zum Ausgleich verwenden.
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
von Thorsten D. am 16.12.2008 16:02
Status: Unsterblich (2129 Beiträge)
Userwertung:
3,8 von 5
(von 65 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden