Keine Ausbildung,keine Schule,17 Jahre

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Keine Ausbildung,keine Schule,17 Jahre

Moin!
Ich hab folgendes Problem!
Ich bin zahlender Vater (Unterhalt),und wie ich feststellen mußte,hat mein Sohn (17) die Schule abgebrochen (weiterführende Schule),und jetzt hat er mir gesagt,das er eine Ausbildung anfangen will!

Ich bekomme von ihm leider keine Schulbescheiningung,weder schickt er mir sonstige Unterlagen!

Was soll ich machen?
Anwalt einschalten?

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""



von eddie666 am 20.07.2009 12:59
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Keine Ausbildung,keine Schule,17 Jahre
--- editiert vom Admin


von guest-12315.09.2009 12:29:58 am 20.07.2009 18:01
Status: Legende (294 Beiträge)
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>Keine Ausbildung,keine Schule,17 Jahre
Hallo Eddie,

quote:
Ich bekomme von ihm leider keine Schulbescheiningung

Wie denn? Wenn er gar keine Schule besucht?

Besteht ein Titel?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""



von Loddar am 20.07.2009 23:29
Status: Unsterblich (3864 Beiträge)
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>Keine Ausbildung,keine Schule,17 Jahre
Ja,es besteht ein Titel!
Nun hat sich folgendes Ergeben:
Er hat keine Lehre angefangen sondern besucht eine Schule zur Berufsvorbereitung,für schwer vermittelbare Kinder!
Diese ist nun auch um!
Meine Frage:
Mein Sohn ist 17 Jahre alt,macht also z.Zt. garnichts!
Muss ich dann Unterhalt zahlen?
Oder darf ich darauf pochen,das er jobben geht,bzw. eine Lehre/Schule besucht?
DAnke

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von eddie666 am 09.02.2010 11:47
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Keine Ausbildung,keine Schule,17 Jahre
HAllo,

von der Schule müsste man wissen, was das Ziel ist. Grundsätzlich hat das minderjährige Kind Anspruch auf Unterhalt. Es gibt aber Urteile verschiedener OLG´s, in denen einem minderjährigen Kind, welches sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet, eine gewisse Erwerbsobliegenheit unterstellt wird.

Google mal nach diesem Urteil: OLG-ROSTOCK – Beschluss vom 18.10.2006, Aktenzeichen: 10 WF 103/06

Wann wird denn das Kind 18? ist der Titel bis dahin befristet?

LG Nero

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von nero070 am 09.02.2010 12:03
Status: Unsterblich (1021 Beiträge)
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>Keine Ausbildung,keine Schule,17 Jahre
Hi Eddie,

quote:
Ja,es besteht ein Titel!

Über Volljährigkeit hinaus?
Wann wird Sohnemann volljährig?

Solange der Titel in der Welt ist, musst du den bedienen.

quote:
Oder darf ich darauf pochen,das er jobben geht,bzw. eine Lehre/Schule besucht?

Kannst du, in deiner Begründung zur Abänderungsklage.
Oder aber du einigst dich mit der Mutter auf eine Reduzierung oder Wegfall des KU`s.
Notariell oder beim Jugendamt.

Grüßle



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von Loddar am 09.02.2010 12:06
Status: Unsterblich (3864 Beiträge)
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