Moin! Ich hab folgendes Problem! Ich bin zahlender Vater (Unterhalt),und wie ich feststellen mußte,hat mein Sohn (17) die Schule abgebrochen (weiterführende Schule),und jetzt hat er mir gesagt,das er eine Ausbildung anfangen will!Ich bekomme von ihm leider keine Schulbescheiningung,weder schickt er mir sonstige Unterlagen!Was soll ich machen? Anwalt einschalten?
Ja,es besteht ein Titel! Nun hat sich folgendes Ergeben: Er hat keine Lehre angefangen sondern besucht eine Schule zur Berufsvorbereitung,für schwer vermittelbare Kinder! Diese ist nun auch um! Meine Frage: Mein Sohn ist 17 Jahre alt,macht also z.Zt. garnichts! Muss ich dann Unterhalt zahlen? Oder darf ich darauf pochen,das er jobben geht,bzw. eine Lehre/Schule besucht? DAnke
HAllo,von der Schule müsste man wissen, was das Ziel ist. Grundsätzlich hat das minderjährige Kind Anspruch auf Unterhalt. Es gibt aber Urteile verschiedener OLG´s, in denen einem minderjährigen Kind, welches sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet, eine gewisse Erwerbsobliegenheit unterstellt wird.Google mal nach diesem Urteil: OLG-ROSTOCK – Beschluss vom 18.10.2006, Aktenzeichen: 10 WF 103/06Wann wird denn das Kind 18? ist der Titel bis dahin befristet?LG Nero
Über Volljährigkeit hinaus? Wann wird Sohnemann volljährig?Solange der Titel in der Welt ist, musst du den bedienen.
quote:Oder darf ich darauf pochen,das er jobben geht,bzw. eine Lehre/Schule besucht?
Kannst du, in deiner Begründung zur Abänderungsklage. Oder aber du einigst dich mit der Mutter auf eine Reduzierung oder Wegfall des KU`s. Notariell oder beim Jugendamt.Grüßle
----------------- ""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""