Keine Aufforderung zum Handeln nach Rückfrage?
Hallo,
ich bin vor kurzem offenbar wegen zu geringem Abstand geblitzt worden. Daraufhin bekam ich einen Anhörungsbogen mit einem ausgeblichenen Foto, welches nur ein Gesicht (schemenhaft) zeigte.
Ich habe den originalen Anhörungsbogen ausgefüllt mit der Bitte, ein Foto zu senden, auf dem Kennzeichen und Gesicht erkennbar sind.
Daraufhin bekam ich einen Brief mit (immernoch ausgeblichenen) Fotos und dem Vermerk:
quote:
die beigefügten Unterlagen übersende ich im Ordnungswidrigkeitenverfahren vom ...
[x] entsprechend Ihrer Anforderung vom ...mit der Bitte um
(HIER IST NICHTS ANGEKREUZT)
Ich frage mich nun, wie ich mich verhalten soll. Ich habe den originalen Anhörungsbogen nicht mehr, ein Bussgeldbescheid ist nicht ergangen, und eine Bitte um "Kenntnisnahme, weitere Veranlassung, etc" ist NICHT angekreuzt. Bekomme ich jetzt einen Bussgeldbescheid? Muss ich mich von mir aus nochmals zur Sache äußern? Nichts tun?
Herzlichen Dank im Voraus :-)
Sascha
-----------------
""
von go343542-48 am 20.06.2012 08:03
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden