Keine Antwort von der S-Bahn...

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Scathach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Antwort von der S-Bahn...

Hallo liebe Forennutzer,

ich denke ich habe ein Problem, vielleicht könt ihr mir helfen... Es soll sowohl eine Frage als auch ein Erfahrungsbericht sein.
Bereits vor über einem Monat (am 20.11.2011) bin ich mit einem falschen Ticket in der Berliner S-Bahn (Linie S1 Richtung Wannsee) gegen mittag kontrolliert wurden und wurde darauf aufmerksam gemacht dass ich nun 40 Euro Strafe zahlen müsste. Allerdings besaß ich zu dieser Zeit ein gültiges Ticket, mir wurde bloß versehentlich das falsche gegeben als die kleine Gruppe von Leuten mit der ich unterwegs war sich trennte. Ich habe dies auch den Kontrolleuren geschildert, welche sehr freundlich reagierten und mich baten mich mit dem Kundenservice der Berliner S-Bahn in Verbindung zu setzen. Ich habe dies umgehend noch in der Bahn per Handy erledigt und die Aufforderung bekommen das ganze schriftlich per E-Mail an die S-Bahn zu senden. Gesagt, getan. Am Abend schrieb ich die besagte Mail und erläuterte das Versehen nocheinmal so detailreich wie nur eben möglich. Als Antwort kam kurz darauf diese E-Mail:

Von: EBE
Betreff: RE: Problem mit meinem Ticket
Datum: Sonntag, 20. Nov. 2011, 20:18
An: aus datenschutzgründen entfernt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit Ihrem Einspruch ist der Vorgang vorerst gestoppt. Erst wenn eine
Antwort unsererseits an Sie gesandt wird, werden neue Fristen festgesetzt.
Eine Zahlung vor unserer Antwort ist nicht nötig.

Wir bitten zudem vorab um Verständnis, dass die Beantwortung einige Zeit in
Anspruch nehmen kann.

Diese E-Mail wurde automatisch versendet. Bitte antworten Sie hierauf
nicht.
Mit dieser E-Mail bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
S-Bahn Berlin GmbH

Fahrgeldsicherung/Prüfkonzepte
Invalidenstraße 19, D-10115 Berlin
Tel.: +49 30 29743686, Fax: +49 30 29737155



Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Berlin-Charlottenburg, HRB 5 1257
USt-IdNr.: DE 163227325
Geschäftsführer: Peter Buchner (Vorsitzender), Jürgen Konz, Johannes Krumm, Christian Kayser, Christoph Wachendorf Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Sennhenn


Soweit so gut. Dachte ich. Dann würde wohl in den nächsten 1 bis 2 Wochen eine Antwort kommen. Jedoch war das wohl leider nichts, sondern ich warte noch immer auf ein Lebenszeichen der S-Bahn... Da die E-Mail besagt dass ich nicht zahlen muss bevor ich keine Antwort erhalten habe habe ich es bisher auch nicht getan. Aus anderen Berichten habe ich erfahren dass eine Zahlung nach den 14 Tagen ursprünglich gesetzter Frist ohnehin nichtmehr möglich ist.
Nun habe ich jedoch Angst vor weiteren Problemen, da ich bisher nichts weiter als die automatisch versandte Bestätigung des Erhalts meiner E-Mail und die vorübergehende Stoppung des Verfahrens bekommen habe.
Woher weis ich dass die S-Bahn es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat, bzw. sich überhaupt damit beschäftigt?
Bisher habe ich auch noch keine Mahnung oder ähnliches erhalten...
Ich denke dass ich nicht die einzige Person mit Problemen dieser Art bin... Hat irgendjemand Erfahrung damit?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Aus anderen Berichten habe ich erfahren dass eine Zahlung nach den 14 Tagen ursprünglich gesetzter Frist ohnehin nichtmehr möglich ist.


Warum sollte das nicht möglich sein? Eine Zahlung ist immer möglich...

Aber davon ganz abgesehen ist die "Anweisung" der S-Bahn Berlin GmbH doch eindeutig: Abwarten und vorerst nicht zahlen.

quote:

Woher weis ich dass die S-Bahn es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat, bzw. sich überhaupt damit beschäftigt?


Dadurch, dass es Ihnen gemailt wurde ?!?!?

Ich möchte ja nun nicht wissen (oder eigentl. möchte ich es doch mal wissen ;) ) wieviele Menschen in Berlin in der S-Bahn tagtäglich ohne gültigen Fahrausweis erwischt werden, und wieviele von denen irgendwelche Einwände dagegen erheben, dass ihr FA angebl. nicht gültig sei/war. Wenn man dann noch wüßte, wieviel Personal die Gesellschaft zur Bearbeitung dieser Eingaben einsetzt, könnte man vielleicht eine durchschnittl. "normale" Bearbeitungszeit errechnen.

Ansonsten bleibt einem ungeduldigen Kunden eigentlich nur eins übrig: Telefon zur Hand nehmen und anrufen:

quote:
Die S-Bahn am Telefon

Servicetelefon der S-Bahn-Berlin GmbH

Täglich rund um die Uhr:

Tel 030 297 - 43333
Fax 030 297 - 43444

Experten:

So erreichen Sie unsere Experten:
Mo - Fr: 6:00 - 22:00 Uhr
Sa, So: 7:00 - 21:00 Uhr

Abonnement-/Firmenticketkunden: Tel 030 297-43555
Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE): Tel [color=red]030 297-43686[/color]





quote:

Ich denke dass ich nicht die einzige Person mit Problemen dieser Art bin...


Nein, mit Sicherheit nicht ;)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scathach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst Dankeschön für die Antwort,

das mit dem Abwarten sagen mit Bekannte auch, jedoch bin ich hier im Forum auf diesen Beitrag gestoßen:

http://www.123recht.net/S-Bahn-Berlin,-keine-Geldannahme-nach-14-Tagen-__f212498.html

Dies gibt mir schon etwas zu denken... Da ich gerade noch ein Bewerbungsverfahren bei der Polizei laufen habe, sind nachvollgende Probleme wegen einem blöden Fehler das Letzte was ich brauchen kann...
Die Mail die ich erhalten habe schien ja auch lediglich eine automatisch versandte Nachricht zu sein. Also habe ich Angst dass das Verfahren eben nicht gestoppt wurde bis ich Antwort erhalte, sondern dass ich die gleichen Probleme bekomme wie der andere Nutzer. Einfach hingehen und nachfragen kann ich leider nicht, da ich 300 km entfernt wohne. Am Telefon wurde mir damals lediglich gesagt ich solle die Sache per Mail schicken.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dies gibt mir schon etwas zu denken... <hr size=1 noshade>


Mir auch, wenn ich lese, wieviel Unsinn da steht... ;)

Das ist mal wieder einer von den Protagonisten, die meinen "Jura zu können", wenn sie einmal quer durchs BGB geblättert haben und da was gefunden haben, was "sich so ähnlich anhört als könne es passen"

Der Mensch dort beruft sich 2mal auf's BGB und 2mal ist es hahnebüchener Unsinn:

1.
quote:<hr size=1 noshade>"Lt. BGB muß erst 3mal gemahnt werden" <hr size=1 noshade>


Unfug. Es muß überhaupt nicht gemahnt werden, wenn man im Verzug ist.

2.
quote:<hr size=1 noshade>"Abtretung nach § 410 BGB ...bla bla bla" <hr size=1 noshade>


Schön und gut. Dazu muß es aber erstmal eine Abtretung geben, d.h. die Verkehrsbetriebe müssten die Forderung an das Inkassounternehmen abtreten, d.h. das Ink-Unt. übernimmt die Forderung in eigenem Namen. Das ist weder hier (noch bei dem Link-Fall) der Fall. Das Ink.-Unt. macht die Forderung im Namen der Beliner S-Bahn GmbH -als Dienstleister- geltend, hat die Forderung aber nicht "übernommen", d.h. die Berliner S-Bahn hat sie auch nicht an die "abgetreten". Daher hat § 410 BGB hier gar nichts zu suchen.

Und der größte Unterschied zwischen "dem" und "Dir" ist, dass "der" eine Zahlungsaufforderung hatte, der er nicht nachgekommen ist, Du aber gar keine hast.

quote:<hr size=1 noshade>Da ich gerade noch ein Bewerbungsverfahren bei der Polizei laufen habe, sind nachvollgende Probleme wegen einem blöden Fehler das Letzte was ich brauchen kann... <hr size=1 noshade>


Strafrechtlich steht hier ja gar nichts zur Debatte. Die ganze Geschichte mit dem erhöhten Beföderungsentgelt ist pures Zivilrecht. Das Interessiert die Polizei (sowohl als solche als auch als Arbeitgeber) nicht die Bohne.

quote:<hr size=1 noshade>Die Mail die ich erhalten habe schien ja auch lediglich eine automatisch versandte Nachricht zu sein. <hr size=1 noshade>


Macht ja nichts. Auch die müssen die sich zurechnen lassen, wenn sie sie versenden. Überleg doch bitte mal, was die zu tun hätten, wenn die jedem einzelnen individuell antworten würden...

quote:<hr size=1 noshade>Am Telefon wurde mir damals lediglich gesagt ich solle die Sache per Mail schicken. <hr size=1 noshade>


Nuja, das hast Du ja getan. Und nun rufst Du an und erkundigst Dich nach dem Sachstand... :) Wenn Du Polizeivollzugsbeamter werden willst, mußt Du aber um einiges "entschlußfreudiger" werden ;) und darfst Dich nicht so schnell verunsichern lassen.

Der "Knackpunkt" den ich bei Deiner Sache sehe, ist eher Dein Einwand gegen das erh. Beförderungsentgelt an sich:

quote:<hr size=1 noshade>Allerdings besaß ich zu dieser Zeit ein gültiges Ticket, mir wurde bloß versehentlich das falsche gegeben als die kleine Gruppe von Leuten mit der ich unterwegs war sich trennte. <hr size=1 noshade>


Das heißt für mich soviel wie, dass Du bei der Kontrolle kein -für Dich in dem Moment gültiges- Ticket vorzeigen konntest/dabei hattest. Richtig?

In dem Fall wird Dein Einwand keine Aussicht auf Erfolg haben um das erhöhte Beförderungsentgelt herumzukommen (es sei denn per Kulanz der Berliner S-Bahn, woran ich aber nicht glauben mag). Und Dein Beitrag hört sich ja auch eigentl. so an, als wenn Du -wenigstens mittlerweile- am liebsten so schnell wie möglich zahlen willst um die Sache abzuschliessen?!

In dem Fall wäre es doch ganz einfach:

Du rufst dort an, nimmst Deinen Einwand zurück (wahrscheinlich wollen die das dann noch mal als 2zeiler per Fax oder mail haben) und bittest um eine Bankverbindung und ein Aktenzeichen (Bearbeitungsnummer, was auch immer die da haben) wo Du den entsprechenden Betrag hinschicken kannst.

Alternativ wartest Du halt ab, wie über Deinen Einwand entschieden wird. Das wird man Dir schon irgendwann (wenn es soweit ist) mitteilen. Und wie schon gesagt, kannst Du auch problemlos dort anrufen und nachfragen, wie die Lage der Dinge gerade ist.








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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 04.01.2012 02:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Allerdings besaß ich zu dieser Zeit ein gültiges Ticket,

Anscheinend nicht, denn wenn du tatsächlich der Besitzer gewesen wärst, hättest du es ja problemlos vorzeigen können.



quote:
Da die E-Mail besagt dass ich nicht zahlen muss bevor ich keine Antwort erhalten habe habe ich es bisher auch nicht getan.

Da steht das man nicht zahlen muss, nicht aber das man nicht zahlen soll oder nicht zahlen darf ...



quote:
Woher weis ich dass die S-Bahn es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat, bzw. sich überhaupt damit beschäftigt?

Weil sie es dir in der Mail gesagt haben ...



quote:
Aus anderen Berichten habe ich erfahren dass eine Zahlung nach den 14 Tagen ursprünglich gesetzter Frist ohnehin nichtmehr möglich ist.

1. Eine Zahlung ist immer möglich
2. Las ich nichts von einer dir gesetzen Frist



quote:
edoch war das wohl leider nichts, sondern ich warte noch immer auf ein Lebenszeichen der S-Bahn.

Ich vermute, es liegt daran, das da am Tag zwischen 50-100 Leuten nachfragen wie weit der Einspruch bearbeitet wurde ... da bleibt nicht mehr viel Zeit übrig.





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