Keine Antwort auf Rücktritt vom Kaufvertrag

1. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
MaximNois
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Antwort auf Rücktritt vom Kaufvertrag

Liebe Community,
Ich habe ein PC bei Ebay Kleinanzeigen gekauft und bin per Einschreiben vom Kaufvertrag, wegen nicht vorhanden zugesicherten Eigenschaften, zurückgetreten. Der Verkäufer hat darauf nicht geantwortet und auch nicht bis zur genannten Frist Nachgebessert/Geld zurück überwiesen. Ich habe keine Lust auf eine Mahnung (Gericht), kann ich den PC ohne Bedenken nun weiterverkaufen, obwohl ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin?

-- Editier von MaximNois am 01.10.2015 19:21

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von MaximNois):
Ich habe ein PC bei Ebay Kleinanzeigen gekauft und bin per Einschreiben vom Kaufvertrag, wegen nicht vorhanden zugesicherten Eigenschaften, zurückgetreten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage fußte diese Entscheidung?

Zitat (von MaximNois):
Der Verkäufer hat darauf nicht geantwortet

Muss er auch nicht

Zitat (von MaximNois):
auch nicht bis zur genannten Frist Nachgebessert/Geld zurück überwiesen.

Nachbesserung entfällt bei Rücktritt. Das wäre doch sinnlos.
War die Frist angemessen?
Warum sollte er denn das Geld überweisen, ohne die Ware zu haben?

Zitat (von MaximNois):
kann ich den PC ohne Bedenken nun weiterverkaufen, obwohl ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin?

Es ist dein PC - du kannst damit machen was du willst

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es ist dein PC - du kannst damit machen was du willst


Ach wat?!

Wenn der TE tatsächlich wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten wäre, wäre dieser rückabzuwickeln, d.h. Geld zurück gegen Ware zurück. Durch eigenmächtigen Verkauf vereitelt er das und könnte sich damit - paradoxerweise - dann sogar einem Schadensersatzanspruch des VK gegenüber sehen.

Erst recht dumm wäre das, wenn der VK dann das Vorliegen eines Rücktrittsgrundes bestreitet - dann hätte der TE nämlich sein Beweismittel vernichtet und hätte keine Möglichkeit mehr, einen Rücktritt durchzusetzen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
dann sogar einem Schadensersatzanspruch des VK gegenüber sehen.

Der aber auf den Erfüllungsschaden begrenzt wäre und da er den PC schon bezahlt hat, sich auf exakt 0 € beläuft.

Zitat (von JenAn):
Erst recht dumm wäre das, wenn der VK dann das Vorliegen eines Rücktrittsgrundes bestreitet - dann hätte der TE nämlich sein Beweismittel vernichtet und hätte keine Möglichkeit mehr, einen Rücktritt durchzusetzen.

Und was konkret wäre dann dumm? Wenn er den PC weiterverkauft, kann er den Rücktritt ohnehin nicht mehr durchsetzen - und zwar nicht weil das Beweismittel fehlt, sondern weil zu einem Rücktritt auch die Rückgabe des PCs gehört. Allenfalls in Richtung einer möglichen Kaufpreisminderung wäre es ungeschickt, aber so wie es sich anhört hat der TE ohnehin kein Interesse, das noch weiter zu verfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Wenn

Eben, wenn wenn wenn
Das sehe ich hier aber nicht. Das ist meinem Beitrag sinngem. zu entnehmen

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