Liebe Community,
Ich habe ein PC bei Ebay Kleinanzeigen gekauft und bin per Einschreiben vom Kaufvertrag, wegen nicht vorhanden zugesicherten Eigenschaften, zurückgetreten. Der Verkäufer hat darauf nicht geantwortet und auch nicht bis zur genannten Frist Nachgebessert/Geld zurück überwiesen. Ich habe keine Lust auf eine Mahnung (Gericht), kann ich den PC ohne Bedenken nun weiterverkaufen, obwohl ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin?
-- Editier von MaximNois am 01.10.2015 19:21
Keine Antwort auf Rücktritt vom Kaufvertrag
1. Oktober 2015
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Frage vom 1. Oktober 2015 | 19:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Antwort auf Rücktritt vom Kaufvertrag
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2015 | 21:43
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatIch habe ein PC bei Ebay Kleinanzeigen gekauft und bin per Einschreiben vom Kaufvertrag, wegen nicht vorhanden zugesicherten Eigenschaften, zurückgetreten. :
Auf welcher rechtlichen Grundlage fußte diese Entscheidung?
ZitatDer Verkäufer hat darauf nicht geantwortet :
Muss er auch nicht
Zitatauch nicht bis zur genannten Frist Nachgebessert/Geld zurück überwiesen. :
Nachbesserung entfällt bei Rücktritt. Das wäre doch sinnlos.
War die Frist angemessen?
Warum sollte er denn das Geld überweisen, ohne die Ware zu haben?
Zitatkann ich den PC ohne Bedenken nun weiterverkaufen, obwohl ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin? :
Es ist dein PC - du kannst damit machen was du willst
#2
Antwort vom 5. Oktober 2015 | 11:35
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Es ist dein PC - du kannst damit machen was du willst
Ach wat?!
Wenn der TE tatsächlich wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten wäre, wäre dieser rückabzuwickeln, d.h. Geld zurück gegen Ware zurück. Durch eigenmächtigen Verkauf vereitelt er das und könnte sich damit - paradoxerweise - dann sogar einem Schadensersatzanspruch des VK gegenüber sehen.
Erst recht dumm wäre das, wenn der VK dann das Vorliegen eines Rücktrittsgrundes bestreitet - dann hätte der TE nämlich sein Beweismittel vernichtet und hätte keine Möglichkeit mehr, einen Rücktritt durchzusetzen.
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2015 | 12:51
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Zitatdann sogar einem Schadensersatzanspruch des VK gegenüber sehen. :
Der aber auf den Erfüllungsschaden begrenzt wäre und da er den PC schon bezahlt hat, sich auf exakt 0 € beläuft.
ZitatErst recht dumm wäre das, wenn der VK dann das Vorliegen eines Rücktrittsgrundes bestreitet - dann hätte der TE nämlich sein Beweismittel vernichtet und hätte keine Möglichkeit mehr, einen Rücktritt durchzusetzen. :
Und was konkret wäre dann dumm? Wenn er den PC weiterverkauft, kann er den Rücktritt ohnehin nicht mehr durchsetzen - und zwar nicht weil das Beweismittel fehlt, sondern weil zu einem Rücktritt auch die Rückgabe des PCs gehört. Allenfalls in Richtung einer möglichen Kaufpreisminderung wäre es ungeschickt, aber so wie es sich anhört hat der TE ohnehin kein Interesse, das noch weiter zu verfolgen.
#4
Antwort vom 5. Oktober 2015 | 18:35
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatWenn :
Eben, wenn wenn wenn
Das sehe ich hier aber nicht. Das ist meinem Beitrag sinngem. zu entnehmen
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