Keine Angst vor Abofallen - die 10 wichtigsten Tipps

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Eine Abofalle ist eine betrügerische Konstruktion findiger Internetunternehmer. Sie locken einen mit Gratis-Angeboten, z.B.Horoskopen, Malvorlagen, oder kostenlosen PC-Programmen. Bevor der Spaß starten kann, muss man sich jedoch mit seinen kompletten Daten anmelden, immer noch in dem Glauben, ein kostenloses Angebotwahrzunehmen.
Dann der Schock: Plötzlich flattert eine Rechnung über 100, 200 € ins Haus, man wäre doch auf den Preis hingewiesen worden und hätte schließlich einen wirksamen Vertrag abgeschlossen.
Nun stellen sich verschiedene Fragen:

1) Muss ich die Rechnung bezahlen?
Nein. Da es zu keinem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist, ist keine Forderung gegen Sie entstanden, Sie schulden den Betreibern also keinen Cent.
Auch die Tatsache, dass Sie eine Rechnung bekommen haben, ändert hieran nichts, da zivilrechtlich eine Rechnung, ebenso wie ein Mahnbescheid (siehe unten) auch über nicht bestehende Forderungen ausgestellt werden kann.

2) Sollte ich die Servicehotline anrufen und die Sache telefonisch klären?
Nein, auf keinen Fall. Es besteht seitens der Abofallen-Betreiber kein Interesse an Ihrer Sicht der Dinge oder an einer Klärung. Sie werden nur lange in der Leitung gehalten, um noch zusätzliche Gebühren von Ihnen zu kassieren.

3) Muss ich schriftlich widersprechen?
Nein. Grundsätzlich nicht. Es gibt keinen wirksamen Vertrag zwischen Ihnen und den Abofallen-Betreibern, deshalb brauchen Sie sich zu dem Ganzen auch nicht zu äußern. Wenn Sie sich allerdings wohler fühlen, dann schreiben Sie einen Brief, aber belassen Sie es auch bei diesem einen.
Die weitere Korrespondenz würde nur dazu dienen, Sie mürbe zu machen.

4) Habe ich mein Widerrufsrecht verloren?
Nein. Grundsätzlich hat man 14 Tage Zeit, eine Erklärung zu widerrufen. Diese Frist beginnt, sobald man über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Meistens findet der Abofallen-Betreiber schon keine ordnungsgemäße Belehrung statt, so dass diese 14-Tage-Frist erst gar nicht zu laufen beginnt.
Oft berufen sich die Abofallen-Betreiber auf § 312d Abs. 3 BGB, nachdem angeblich das Widerrufsrecht schon vorab erlöschen kann.
Das ist so nicht richtig: Erlöschen tut es nur dann, wenn der Vertrag vollständig von beiden Seiten des Vertrages erfüllt wurde, und zwar auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers.
Dies müssten die Abofallen-Betreiber nachweisen, was sie jedoch nicht können.

5)Muss ich ein weiteres Mal bezahlen, wenn ich schon einmal bezahlt habe?
Nein. Auch wenn Sie bereits einmal bezahlt haben, so haben Sie die Forderung dennoch nicht dem Grunde nach anerkannt. Das bedeutet, dass aus Ihrer 1. Zahlung aus Unwissen kein Anspruch auf eine 2. Zahlung erfolgt, wie der BGH bereits 2008 entschieden hat.

6) Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, was nun?
Zunächst: Bis zum gerichtlichen Mahnbescheid ist es bisher in keinem einzigen Fall gekommen. Meistens erhält man 5-6 Rechnungen oder Inkasso-Schreiben, aber weiter haben es die Abofallen-Betreiber nicht kommen lassen. Der Aufwand und die Kosten sind zu hoch.

Sollte es dennoch einmal zu einem Mahnbescheid kommen, so beachten Sie bitte:
Auch dieser sagt nichts darüber aus, ob die Forderung wirklich besteht. Die Daten werden bei den zuständigen Gerichten elektronisch über einen Barcode eingelesen, eine weitere Überprüfung findet nicht statt.

Wichtig ist nun unbedingt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einzulegen.
Wie schon erwähnt, wird der Antrag vom Gericht nicht daraufhin geprüft, ob die Forderung wirklich besteht. Das bedeutet, dass das Verfahren, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, einfach weiterläuft: Vom Mahnbescheid geht es weiter zum Vollstreckungsbescheid ( gegen den Sie wiederum innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen müssen, damit dieser nicht rechtskräftig wird) mit welchem der Gerichtsvollzieher dann die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
Obwohl die Forderung nie entstanden ist.

7) Muss ich Angst vor einem Gerichtsverfahren haben?
Nein. Bisher ist es in hunderttausenden von Fällen nicht zu einer Verhandlung gekommen. Dies bedeutet für die Abofallen-Betreiber ein zu großes Risiko, da sie nur verlieren können.

8) Sie drohen mir mit einem negativen Schufa-Eintrag!
Keine Sorge. Hier verhält es sich wie bereits oben erwähnt: Aufwand und Risiko sind zu groß.
Ausserdem stehen Sie auf der sicheren Seite, da die Forderung gegen Sie schon nicht besteht.

9) Sie drohen damit, mir den Gerichtsvollzieher nach Hause zu schicken!
Keine Angst. Ein Gerichtsvollzieher ist ein staatliches Vollstreckungsorgan. Er kann, wie schon oben beschrieben, nur vollstrecken, wenn er einen sogenannten Titel dazu hat. Dies wäre zB ein rechtskräftiges Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, so lange er dies nicht hat, wird er auch nicht an Ihrer Tür klingeln.

10) Kann ich mich selbst gegen die Abzocker wehren?
Ja. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Abofallen-Betreiber selbst Klage zu erheben, in Form einer sogenannten negativen Feststellungsklage.
Hierbei wird vom Gericht festgestellt, dass die gegen Sie geltend gemachte Forderung nicht besteht. Die Kosten trägt in diesem Fall dann der Kläger.

Neben den zivilrechtlichen Schritten besteht natürlich zusätzlich die Möglichkeit, gegen die Betreiber Strafanzeige wegen Betruges nach § 263 StGB oder Computerbetruges nach § 263 a StGB zu stellen.

Fazit: In den meisten Fällen besteht kein Grund zur Sorge.
Sicherheitshalber können Sie sich jedoch, vor allem für die Strafanzeige, Unterstützung von einem Anwalt holen.

Leserkommentare
von Jacobsen123 am 05.01.2021 08:34:04# 1
wie sieht denn die sache aus wenn der mann in sowas geraten ist indem er de internet anschluss benutzt hat der au siene frau läuft? ich weiß das sowas nicht bestandteil hat mit ipadressen speichern und so aber dennoch die frau wusste ja von dieser art nichts und kann ja nun auch sagen das ihre daten nicht rechtsmäßig verwendet wurden in welchem fall kann sie im fall des falles dasnachsehen haben? ode weden dinge von datingseten nie über telefon eingezogen wie andere dinge zb? Eine frau hat durch zufall rausgefuden das der mann opfer einer abofalle geworden ist er aber nicht getraut hat zu sagen wie gesat unternetanschluss und alles was zum telefon gehört selbst handy gehen auf den namen der frau daher ist sie besondes sauer das er ihr das verschwigen hat.